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Wirtschaftsförderung

Wirtschaftsförderung umfasst gezielte Aktivitäten der kommunalen Gebietskörperschaften zur Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Entwicklung wirtschaftlicher Unternehmen und damit zur Verbesserung der allgemeinen Lebensbedingungen.

Kommunale Wirtschaftsförderung umfasst alle diejenigen Maßnahmen, die im Rahmen der Gesetze ergriffen werden, um ansässigen und ansiedlungswilligen Unternehmen den Weg für ein gesundes wirtschaftliches Wachstum zu ebnen und zur Wohlfahrtssteigerung im Kreisgebiet beizutragen.

Die Wirtschaftsförderung des Landkreises ist bestrebt, die oben genannten Zielsetzungen mit Partnern, Initiativen, der Entwicklung von besonderen Kompetenzfeldern und Alleinstellungsmerkmalen, so wie der Netzwerkarbeit mit dem Land Baden-Württemberg der Bundesrepublik Deutschland und Europa zu erreichen.



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