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Abfallrecht & Kreislaufwirtschaft
Neufassung des Abfallrechts
Abfallarten und ihre Entsorgung
Entsorgung im Landkreis Heidenheim
Neufassung des Abfallrechts
Seit 01.06.2012 hat das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) abgelöst.
Das KrWG hebt die Bedeutung der Abfälle als zukünftige Rohstoffe hervor. Für Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung ist eine eindeutige Rangfolge festgelegt, die 5-stufige Abfallhierarchie: 1. Vermeidung
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Seit in Kraft treten des KrWG gelten unter anderem folgende Neuerungen:
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Um die natürlichen Ressourcen zu schonen und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen, überwacht das Landratsamt als Untere Abfallrechtsbehörde alle Vorgänge dieser Art sowie die Umsetzung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes.
Abfallarten und ihre Entsorgung
Vielerorts werden bei Privathaushalten zusätzlich zur „normalen“ Müllabfuhr auch gewerbliche und/oder gemeinnützige Abfallsammlungen durchgeführt - überwiegend Altpapier, Alttextilien und Altmetalle/Schrott.
Dabei gilt, dass folgende Abfälle von „klassischen“ gewerblichen/gemeinnützigen Sammlungen ausgeschlossen sind:
- § Abfälle zur Beseitigung (z. B. Hausmüll)
- § gemischte Abfälle (z. B. Sperrmüll)
- § gefährliche Abfälle (z. B. Elektrogeräte, Weißgeräte, Auto-/Batterien)
Zur Sicherstellung einer hochwertigen Verwertung werden z. B. Elektrogeräte getrennt vom Siedlungsabfall erfasst. Hierfür stehen für Privatpersonen bei den entsprechenden Sammelstellen des Kreisabfallwirtschaftsbetriebs Heidenheim separate Sammelsysteme zur Verfügung. Daneben dürfen auch Vertreiber und Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten Altgeräte von Privatpersonen sammeln. Andere (wie z. B. Vereine, Verbände, gewerbliche Sammler) dürfen dies nur im Auftrag von oder in Kooperation mit den genannten Akteuren.
Wo finde ich Infos zu anderen Abfallarten bzw. „Stoffströmen“?
Für zahlreiche „Stoffströme“ gibt es umfangreiche Vorschriften, wie sie erfasst, verwertet oder beseitigt werden müssen, um Schadstoffe in der Umwelt zu verhindern oder wertvolle Rohstoffe zurückzugewinnen.
Auf den Internetseiten des Umweltministeriums BW finden Sie weitere Informationen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altfahrzeugen, Altholz, Altöl, Batterien und Akkus, Elektrogeräte und Elektronikgeräten, Gewerbeabfällen, Klärschlämmen und Verpackungen.
Entsorgung im Landkreis Heidenheim
Bei Fragen zur Entsorgung einzelner Abfallarten, zu Gebühren, Abfuhrterminen oder auch Öffnungszeiten der Entsorgungszentren ist der Kreisabfallwirtschaftsbetrieb Heidenheim die richtige Anlaufstelle: www.abfallwirtschaft-heidenheim.de, Tel. 07321 9505-0.