-
Landratsamt
- Landrat
- Erste Landesbeamtin
- Dezernate
-
Fachbereiche
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
- Abfallrecht & Kreislaufwirtschaft
- Arbeitsschutz
- Baurechtliche Fragestellungen
- Immissionsschutz
- Schornsteinfegerwesen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasser- & Bodenschutz
- Brand- und Katastrophenschutz
- Finanzen, Controlling und Beteiligungen
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Auslandsreiseberatung-Impfberatung
- Coronavirus
- Gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG
- Gesundheitskonferenz
- Gesundheitszeugnis Umgang mit Lebensmitteln
- HIV / AIDS - Beratung
- Ansteckende Krankheiten
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Schwerbehindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Trinkwasseruntersuchung
- Zahngesundheit
-
Jugend und Familie
- Adoptionsvermittlung
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
- Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratung für Opfer von häuslicher Gewalt
- Fachberatung gegen sexuelle Gewalt
- Frau und Beruf Kontaktstelle Ostwürttemberg
- Frühe Hilfen für Familien
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Kreisjugendreferent
- Sucht
- Unterhaltsvorschuss
- Vollzeitpflege
- Koordinierungsstelle
-
Landwirtschaft
- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
- Berufsbezogene Erwachsenen- und Berufsbildung
- Betriebswirtschaft
- Forum Ernährung HDH
- Ernährungsnotfallvorsorge
- Gemeinsamer Antrag
- GISELa
- Gläserne Produktion
- Grünlandumbruch
- Kontrollen über die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Cross Compliance
- Grundstücksverkehr nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz
- Pflanzenbau
- Pflanzenschutz
- Tierische Erzeugung
- Wasserschutz
- ÖPNV und Straßenbau
-
Straßenverkehr
- Führerscheine
-
KFZ-Zulassungen
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Halterwechsel
- Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen
- Kennzeichen
- Online-Außerbetriebsetzung
- Online-Zulassungsvorgänge
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsbehörde
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Verlust
- Verschrottung
- Zulassung
- Kraftfahreraus- und Weiterbildung
- Umweltzone Heidenheim an der Brenz
- Verkehrsrechtliche Genehmigungen
- Verkehrsregelungen
-
Sicherheit und Ordnung
- Ausländerrecht
- Bußgeldstelle
- Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerberecht
- Glücksspiel, Spielhallen
- Jagdrecht
- Makler
- Messen, Ausstellungen, Leistungsschauen, Märkte
- Namensrecht
- Prostituiertenschutzgesetz
- Reisegewerbe
- Sonn- & Feiertagsgesetz
- Sprengstoffrecht
- Preisangabenüberwachung
- Waffenrecht
- Soziale Sicherung und Integration
- Schulen und Gebäudemanagement
- Vermessung und Flurneuordnung
- Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Wald und Naturschutz
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
-
Stabsbereiche & Stabsstellen
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Geschäftsstelle Kreistag
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ideen & Beschwerden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Tourismus
- Klimaschutz
- Wirtschaftsförderung
- Stabsbereich Kommunalaufsicht
- Stabsbereich Organisation und Informationstechnik
- Stabsbereich Personal
- Stabsstelle Revision und Prüfung
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Personalvertretung
- Geschäftsstelle LEADER
- Erhebungsstelle Zensus 2021
- Eigenbetriebe & Partner
- Intranet
Bauen im Außenbereich
Als Außenbereich gemäß § 35 BauGB (Baugesetzbuch) werden die Flächen bezeichnet, die außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen und für die kein qualifizierter Bebauungsplan besteht.
Ortsteil ist jeder Bebauungskomplex im Gebiet einer Gemeinde, der nach der Zahl der vorhandenen Bauten ein gewisses Gewicht besitzt und Ausdruck einer organischen Siedlungsstruktur ist. Es kann sich dabei um Dörfer, Ortsteile oder Städte handeln. Als Außenbereich ist die Fläche definiert, die unmittelbar an die letzte Bebauung dieses Zusammenhanges grenzt.
Im Außenbereich sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und das Vorhaben z. B.
- • einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt
- • einem gartenbaulichen Betreib dient
- • der öffentlichen Versorgung mit Energie dient
- • der Erforschung der Wind- und Wasserenergie dient
Näheres zu diesen „privilegierten Vorhaben“ ist im § 35 BauGB festgelegt.
Im Außenbereich können verfahrensfreie Vorhaben bis 20 m³ umbauter Raum (z. B. als Gerätehütten in Obstgärten) errichtet werden, wenn Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die natürliche Eigenart der Landschaft nicht beeinträchtigt werden, und das Landschaftsbild nicht verunstaltet wird.
Wenn Sie ein solches Vorhaben planen, setzen Sie sich vor der Ausführung mit dem zuständigen Naturschutzbeauftragten in Verbindung.
Auf Anfrage nennen wir Ihnen diesen gerne.
Für Baumaßnahmen können naturschutzrechtliche Gestattungen oder Bescheinigungen erforderlich sein, das sind beispielsweise:
- • Erlaubnisse oder Befreiungen von Festsetzungen der Schutzgebietsverordnungen
- • Genehmigung einer Werbeeinrichtung im Außenbereich
- • Genehmigung für eine Aufschüttung oder Abgrabung im Außenbereich bei Überschreiten einer bestimmten Größenordnung
Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens für eine Baumaßnahme wird die naturschutzrechtliche Gestattung in der Regel nach Abstimmung mit den Naturschutzbehörden einbezogen, sodass nur eine Entscheidung ergeht. Ist ein Vorhaben mit einem Eingriff in Natur und Landschaft oder in ein Natura 2000-Gebiet verbunden, werden in der Entscheidung auch die erforderlichen Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen festgelegt.