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Baugenehmigung (Roter Punkt)
Die Errichtung und der Abbruch von Gebäuden und baulichen Anlagen sind genehmigungspflichtig.
Das Landratsamt Heidenheim als untere Baurechtsbehörde erteilt diese Baugenehmigungen.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Voraussetzungen
Das Genehmigungsverfahren kann für alle Gebäude angewandt werden.
Verfahrensablauf
Die Unterlagen sind dreifach bei der jeweils zuständigen Gemeinde vollständig einzureichen.
Die Gemeinde leitet die Unterlagen innerhalb von drei Arbeitstagen an das Landratsamt weiter.
Das Landratsamt prüft innerhalb von zehn Arbeitstagen die Vollständigkeit der Unterlagen und informiert den Bauherrn.
Bei Wohngebäuden, Garagen und Nebenanlagen entscheidet das Landratsamt innerhalb eines Monats, bei den übrigen Vorhaben innerhalb von zwei Monaten. Diese Fristen beginnen sobald die vollständigen Bauvorlagen eingereicht sind und alle für die Entscheidung notwendigen Stellungnahmen vorliegen.
Ab 15.000 € Baukosten ist ein statistischer Erhebungsbogen für das Vorhaben auszufüllen.
Erforderliche Unterlagen
- • Antrag auf Baugenehmigung
- • Lageplan Maßstab 1/500 (zeichnerischer und schriftlicher Teil)
- • Bauzeichnungen einschließlich Entwässerung Maßstab 1/100
- • Baubeschreibung
- • statische Unterlagen (können nachgereicht werden)
- • Bauleiterbestellung (kann nachgereicht werden)
- • Angaben zu gewerblichen Anlagen (falls gewerbliches Bauvorhaben)
Gebühren
Für die Erteilung der Baugenehmigung wird eine Gebühr von 6/1000 der Baukosten, mindestens jedoch 100 €, erhoben.
Für die Bauüberwachung wird eine Gebühr von 1/1000 der Baukosten, mindestens jedoch 50 €, erhoben.