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Steuerliche Begünstigung von Denkmalen
(Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde nach Einkommensteuergesetz)
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse welche Sie direkt beim Regierungspräsidium Stuttgart beantragen können, wird die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt. Um die steuerlichen Vergünstigungen für Denkmalschutz und Denkmalpflege in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie eine spezielle Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen müssen. Die Bescheinigung kann nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen ausgestellt werden. Begünstigt werden:
- • Herstellungskosten an Baudenkmalen, die zu Einkünften führen (z. B. Gewerbebetrieb, freier Beruf, Land- und Forstwirtschaft, Vermietung und Verpachtung)
- • die Herstellung und Erhaltung eigenbewohnter Kulturdenkmale
- • Aufwendungen an einem zu keiner Einkunftsart gehörenden und nicht eigenbewohnten Baudenkmal sowie unter bestimmten Voraussetzungen Aufwendungen bei anderen schutzwürdigen Kulturgütern (z. B. gärtnerische, bauliche und sonstige Anlagen, Mobiliar, Kunstgegenstände und Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen und Archive in Privatvermögen)
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Die geplante Maßnahme muss an einem denkmalgeschützen Gebäude geplant sein.
Die Arbeiten müssen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt sein.
Sie müssen einen schriftlichen Antrag stellen:
- • "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7 i, 10 f und 11 b Einkommensteuergesetz" an die untere Denkmalschutzbehörde im Landratsamt beziehungsweise
- • "Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß § 10 g Einkommensteuergesetz" an die höhere Denkmalschutzbehörde (Regierungspräsidium)
Die Denkmalschutzbehörde prüft, ob die Baumaßnahmen nach Art und Umfang zur Erhaltung des Gebäudes als Baudenkmal oder zu seiner sinnvollen Nutzung erforderlich sind.
Hinweis: Die Anschaffungskosten für ein Baudenkmal sind nicht begünstigt, jedoch die nach Abschluss des Kaufvertrages als Herstellungskosten zu behandelnden Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen.
Für die Erteilung der Steuerbescheinigungen sind folgende Unterlagen erforderlich:
- • Kostenaufstellung, die nach Gewerken geordnet ist
- • Originalrechnungen, entsprechend der Kostenaufstellung durchnummeriert (Rechnungskopien können nicht anerkannt werden)
- • bei Wohnungseigentum: Namen und Anschriften aller Eigentümer, sowie die Teilungserklärung, aus der die 1000/Anteile der einzelnen Eigentümer ersichtlich sind
- • gegebenenfalls Nachweise über Zuwendungen aus "öffentlichen Mitteln"
Die Erteilung der Bescheinigung der Denkmalschutzbehörde ist kostenpflichtig. Die Gebühren richten sich nach dem Zeitaufwand der mit der Prüfung der eingereichten Unterlagen und der Erstellung der Bescheinigung verbunden ist.