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Denkmalschutz und Denkmalpflege
Unter den vielgestaltigen Kulturdenkmalen bilden Baudenkmale die größte Gruppe. Baudenkmale können sowohl Einzelbauwerke als auch Gebäudegruppen, so genannte Sachgesamtheiten sein. Als vielfältige Geschichtsquellen enthalten sie Informationen über die Lebensweise und Arbeitswelt ihrer Entstehungszeit und späterer Epochen bis zur Gegenwart und machen diese für uns anschaulich. Sie zeichnen sich aus durch ihre jeweilige Gestaltung, Konstruktion, Statik, Raumstruktur, Ausstattung und Haustechnik. Baudenkmale sind nicht nur schützenwertes Erbe der Vergangenheit, sondern auch Ausdruck von Kontinuität und stetigem Fortschritt in Kultur, Architektur, Kunst und Technik. An ihrer Erhaltung besteht laut Denkmalschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg aus wissenschaftlichen, künstlerischen oder heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse. Damit ein Denkmal als unverfälschtes und glaubwürdiges Geschichtszeugnis in Gegenwart und Zukunft befragt werden kann, ist es notwendig, dessen denkmalrelevante Bausubstanz und Erscheinungsbild, die meist mehrere Zeitschichten umfassen, zu erhalten. Erst diese schützenswerte Substanz mit den unverkennbaren Merkmalen alter handwerklicher oder industrieller Fertigung einschließlich der Altersspuren macht den historischen Gegenstand zum aussagekräftigen Dokument. Bei einem Baudenkmal ist in der Regel nicht nur die Fassade, sondern das gesamte Gebäude einschließlich Grundriss und wandfester Ausstattung geschützt.
Denkmalpflegerische Ziele
Baudenkmale unterliegen ständigen Veränderungen und sind wie alle Bauwerke vergänglich. Trotz des stetigen Verlusts an Bausubstanz durch Abnutzung und Materialverschleiß, moderne Nutzungsanforderungen, Komfortansprüche und novellierte Bauvorschriften ist es der gesetzliche Auftrag der Denkmalpflege, die denkmalrelevante Substanz als Träger der historischen Information so lange wie möglich unverfälscht zu erhalten.
(Auszug aus dem Leitfaden „Baudenkmale erhalten und nutzen 2010“ des Landesamtes für Denkmalpflege)