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EEWärmeG (Bundesgesetz, Neubau)
Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) auf Bundesebene soll dazu beitragen, den Ausstoß klimaschädlicher Treibhausgase zu verringern. Erreicht wird dies durch den Einsatz regenerativer Energien und eine Steigerung der Energieeffizienz. Ziel ist es, einerseits Ressourcen zu schonen, andererseits aber eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten.
Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen seit dem 1. Januar 2009 erneuerbare Energien für ihre Wärmeversorgung nutzen. Diese Pflicht gilt für alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Genutzt werden können alle Formen von erneuerbaren Energien, auch in Kombination. Dazu zählen solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme und Biomasse.
Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können ihr Haus stärker dämmen, Abwärme nutzen, Wärme aus Fernwärmenetzen beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung einsetzen.
Die Erfüllung der Pflicht aus diesem Gesetz ist dem Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht schriftlich nachzuweisen. Bei den Formularen auf dieser Seite finden sie verschiedene Möglichkeiten den erforderlichen Nachweis zu führen. Häufig gestellte Fragen werden beantwortet.