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Lärmschutz
Durch den ständig zunehmenden Autoverkehr und den dadurch auch ständig zunehmenden Lärmpegel, aber auch durch sonstigen zunehmenden Lärm wurde und wird ein Großteil der Bevölkerung immer sensibler und fühlt sich belästigt. Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Allgemeinheit in umfangreichen rechtlichen Regelungen Lärmhöchstgrenzen festgelegt.
Grundlage im Lärmschutz ist die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Weitere Regelwerke sind die Sportanlagenlärmschutzverordnung, die Verkehrslärmschutzverordnung, die Verkehrswege-Schallschutzmaßnahmenverordnung, die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm.
Um Nutzungskonflikten frühzeitig zu begegnen, ist die Gewerbeaufsicht bereits bei der Ausweisung von Baugebieten beteiligt. Sie hält die Gemeinden zu einer vorausschauenden Planung von Gewerbe-, Misch- und Wohngebieten an, so dass spätere Lärmbelästigungen vorab vermieden werden können.
Auch bei den darauf folgenden baurechtlichen oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren wirkt die Gewerbeaufsicht schon frühzeitig durch fachtechnische Stellungnahmen auf einen ausreichenden Lärmschutz hin. In den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen werden Lärmgrenzwerte festgesetzt, deren Einhaltung nach Inbetriebnahme der Anlagen auch nachzuweisen ist. Trotzdem kommt es in Einzelfällen nach wie vor zu Beschwerden wegen Lärmbelästigungen. In diesen Fällen können Sie sich an den Geschäftsbereich Gewerbeaufsicht oder an die untere Immissionsschutzbehörde wenden.
Für die Bearbeitung von Umweltbeschwerden können auch andere Behörden zuständig sein. Zum schnellen Auffinden der richtigen Behörde dient der folgende Wegweiser:
Belästigung durch |
zuständige Behörde |
Industrie und Gewerbe |
Landratsamt Heidenheim |
Radio, Lautsprecher, Musikinstrumente |
Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
Gaststätten |
Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
Straßen- und Verkehrslärm |
Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
Haus- und Gartenarbeiten |
Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
Tiere |
Ordnungsamt im Rathaus / Polizei |
Weitere Informationen zum Thema Lärm erhalten Sie auch bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden Württemberg (LUBW)