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Licht- und Wärmeimmissionen
Licht und Wärme gehören zu den Emissionen und Immissionen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG).
Als Umweltfaktor wird Licht häufig noch unzureichend wahrgenommen. Dabei können sich bei Tage unangenehme Blendwirkungen durch direktes oder reflektiertes Sonnenlicht z.B. an gläsernen oder metallischen Flächen ergeben. Nachts können erheblich störende oder gar gefährdende Blendwirkungen durch das Scheinwerferlicht von Kraftfahrzeugen verursacht werden. Durch gewerbliche Beleuchtungsanlagen wie z.B. Lichtwerbeanlagen oder Flutlichtanlagen von Sportplätzen treten nicht selten störende Belästigungen im Wohnbereich auf.
Im Rahmen des Immissionsschutzes ist die durch Beleuchtungsanlagen verursachte belästigende Aufhellung oder eine "psychologische" Blendung in Wohn- und Schlafbereichen zu beurteilen. Entsprechende Kriterien sind hierbei in der "Licht-Richtlinie" geregelt.
Sollten Sie sich von unerwünschten Immissionen durch Licht oder Wärmeaustritt gestört fühlen, können Sie sich an das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Gewerbeaufsicht und Energiewende, wenden.