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Überwachung von Heizöllagern
Der Betreiber einer Heizöllageranlage hat Pflichten, deren Einhaltung vom Landratsamt überwacht wird. Die Vorschriften für Betreiber bzw. Eigentümer von Heizöllageranlagen ergeben sich aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung des Bundes über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Nachstehend auszugsweise ein paar grundlegende Infos hierzu.
Unterirdische Tanks
Alle unterirdischen Tanks sind regelmäßig von einem zugelassenen Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand hin zu prüfen.
Der Prüfturnus beträgt in Wasserschutzgebieten 2 ½ Jahre, ansonsten 5 Jahre.
Oberirdische Tanks
Ab einem Behältervolumen (bei Batterietanks Gesamtvolumen) von 1 000 Liter sind oberirdische Tanks in Wasserschutzgebieten von einem zugelassenen Sachverständigen regelmäßig alle 5 Jahre prüfen zu lassen.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt dies bei einem Tankvolumen von über 10.000 Liter.
Prüfung ohne Aufforderung durch das Landratsamt
Jeder Betreiber einer prüfpflichtigen Anlage ist gesetzlich verpflichtet, diese ohne Aufforderung überprüfen zu lassen.
Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit Bußgeld belegt werden.
Fachbetriebe nach AwSV
Die Tätigkeiten Einbau, Aufstellung, Instandhaltung, Instandsetzung und Reinigung von Heizöltanks dürfen nur von einem zertifizierten Fachbetrieb nach AwSV durchgeführt werden.
Oberirdische Heizöltanks mit einem Volumen von mehr als 1 000 bis 10.000 Liter müssen vor Inbetriebnahme, nach einer wesentlichen Änderung und vor Wiederinbetriebnahme einer länger als ein Jahr stillgelegten Anlage (im Wasserschutzgebiet) jeweils von einem zugelassenen Sachverständigen auf den ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden.
Stilllegung
Die Stilllegung ist durch einen zertifizierten Fachbetrieb vorzunehmen. Anschließend muss die Stilllegung durch einen anerkannten Sachverständigen überprüft und durch diesen gegenüber dem Landratsamt bescheinigt werden (Stilllegungsprüfung).
Sachverständigen-Organisationen und Güte- und Überwachungsgemeinschaften
Ein Verzeichnis über alle in Deutschland zugelassenen Prüforganisationen stellt das nordrhein-westfälische Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz im Internet zur Verfügung. Das Verzeichnis finden Sie hier.
Sachverständige
DEKRA Automobil GmbH, Außenstelle Heidenheim |
In den Seewiesen 80,
|
Tel.: 07321 / 9250770 |
TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Niederlassung Ulm |
Tel.: 0731/ 4915 – 0 | |
TOS Prüf GmbH, Prüfstelle Ulm, Dr.-Ing. Wolfgang Seeger |
Rührweg 45,
|
Tel.: 0731 / 610138
|
SwS-SV, Büro Heidenheim, Dipl.-Ing. (FH) Thomas Scherer |
Talhofstraße 12,
|
|
AGU-TSO e.V. Anlagenprüforganisation |
Im Starkfeld 50,
|
Tel: 0800 / 0977577
|
GEOPOHL AG |
Tel.: 0800-4367645
| |
R+D Konrad Kulpok |
Albstr. 86,
|
Tel.: 07121 / 820360 |
TIS TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, Andreas Cordes |
Eberhardtstr. 26,
|
Tel.: 0800 / 4515240
|
perakus, Technische Sachverständigen-Organisation |
Forststr. 10,
|
Tel.: 07023/7293372-0
|
Winter Ingenieurgesellschaft mbH & Co.KG |
Südring 56,
|
Tel.: 07272 / 7766-30
|
GSW Knöppler GmbH |
Käthe-Paulus-Str. 8,
|
Tel.: 05066 /3259
|
Technische Überwachungsorganisation GmbH (TÜg), Partnerbüro Schorndorf |
Schumannweg 54
|
Tel.: 07181 / 256356
|
Accet Prüfdienste, Büro Heidenheim, Dipl.-Ing. Franz Brandner VDI |
Tel.: 0800 / 8421734
| |
Arcadis Germany GmbH, Dipl.-Ing. Daniel Hanß |
Am Kochenhof 10
|
Tel.: 0631 /37095-500, Fax.: 0631 / 41410836, E-Mail: www.arcadis.com |