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Altstandorte und Altablagerungen
Altstandorte Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (§ 2 Abs. 5 Nr. 2 Bundesbodenschutzgesetz).
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Altablagerungen Stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (§ Abs. 5 Nr.1 Bundesbodenschutzgesetz).
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Förderung der Altlastenerkundung
Die staatliche Bezuschussung bei der Erkundung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung von Altlasten und altlastverdächtigen Flächen wird in den derzeit gültigen Förderrichtlinien Altlasten geregelt.
Die Förderung hat zum Ziel, von Altlasten ausgehende Gefahren für Mensch und Umwelt zu erfassen und abzuwehren. Ebenso soll durch die Wiedernutzbarmachung von ehemals belasteten Flächen die Inanspruchnahme neuer Flächen reduziert werden.
Die Entscheidung darüber, ob eine Förderung gewährt wird sowie über deren Höhe hängt insbesondere davon ab, ob es sich um eine kommunale oder private Altlasten(verdachts)fläche handelt und in welcher Untersuchungsstufe der systematischen stufenweisen Altlastenuntersuchung man sich befindet.