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Bodenauffüllungen
Mit dem Bundesbodenschutzgesetz, dem Landesbodenschutz -und Altlastengesetz und den dazugehörigen Verordnungen sollen die Funktionen des Bodens im Naturhaushalt nachhaltig gesichert oder wiederhergestellt werden.
Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien (z. B. Erdaushub, Baggergut) auf den Boden werden in § 12 der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) geregelt.
Mit einer eventuell erforderlichen Gestattung für eine Bodenauffüllung werden Anforderungen in Bezug auf Materialqualität und Bauausführung geregelt, um zu gewährleisten, dass die Funktionen des Bodens gesichert werden.
Voraussetzungen
Sofern die Fläche in einem Schutzgebiet (z. B. Überschwemmungsgebiet oder Wasserschutzgebiet) liegt, bedürfen Auffüllungen unabhängig von Größe und Lage immer einer Gestattung bzw. Zustimmung und sind rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme bei der unteren Bodenschutzbehörde anzuzeigen.
Im Außenbereich sind Erdauffüllungen/-aufschüttungen ab 500 m2 Auffüllfläche oder ab 2 m Höhe oder Tiefe bau- und naturschutzrechtlich genehmigungspflichtig.
Verfahrensablauf und erforderliche Unterlagen
Die geplante Bodenauffüllung ist mindestens 4 Wochen vor Beginn der Maßnahme mit dem Formular Bodenauffüllungen bei der zuständigen Behörde anzuzeigen bzw. die Genehmigung zu beantragen.