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Hochwasserschutz und Überschwemmungsgebiete
Das Wasser in Bächen und Flüssen steigt bei lang anhaltenden Niederschlägen, Starkregen oder bei der Schneeschmelze an und kann über die Ufer treten. Bei großen Flüssen erfolgt der Anstieg kontinuierlich und vorhersehbar. Kleinere Gewässer, Gräben oder Trockentäler können aber in kurzer Zeit zu reißenden Strömen werden. Auch abseits von Gewässern besteht Gefahr: Nach Starkregenereignissen können Wasser- und Schlammassen über Hänge und vermeintlich ebene Gebiete strömen und in Gebäude eindringen. Es kann zum Rückstau aus der überlasteten Kanalisation kommen oder aufsteigendes Grundwasser dringt in undichte Keller ein.
Hochwassermulde in Söhnstetten bei „normalen Bedingungen“ (links) und während eines Hochwassers (rechts). Bildquelle: Landratsamt Heidenheim
Die Hochwasserstrategie des Landes Baden-Württemberg ruht auf drei Säulen:
- • Hochwasserflächenmanagement
- • Hochwasservorsorge
- • Technischer Hochwasserschutz
Nach § 65 Abs. 1 Wassergesetz für Baden-Württemberg sind Flächen im Innen- und Außenbereich, die bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis überschwemmt werden, festgesetzte Überschwemmungsgebiete. In diesen Überschwemmungsgebieten gelten Einschränkungen bei der Nutzung: beispielsweise Erhöhungen oder Vertiefungen der Erdoberfläche sowie die Herstellung oder Erweiterung von baulichen Anlagen nach den §§ 30, 33, 34 und 35 des Baugesetzbuches sind untersagt. Unter bestimmten Bedingungen gibt es jedoch die Möglichkeit einer Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Behörde. Dies ist im § 78 des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes geregelt.
Die Überschwemmungsgebiete können den Hochwassergefahrenkarten entnommen werden. Diese Karten für den Landkreis Heidenheim (Einzugsgebiete Brenz, Egau, Hürbe, Lone) können beim Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht, Zimmer C 122, Felsenstraße 36, 89518 Heidenheim und den jeweiligen Gemeinden während der Dienstzeiten kostenlos eingesehen werden. Über den Link „Zur Gefahrenkarte“ sind die Karten bis zu einem Maßstab von 1:5000 für die Bevölkerung einsehbar.
Trotz engagierter und konstruktiver Vorsorge können jedoch von öffentlicher Hand nicht alle Risiken ausgeschlossen werden, sondern es bedarf zusätzlich der privaten Vorsorge. Außerdem ist zu beachten, dass bei technischem Versagen oder extremen Hochwasserereignissen immer ein unvermeidliches Restrisiko bleibt.
Aktuelle Informationen zu Wasserständen in Flüssen und zum Hochwasserrisiko erhalten Sie bei der Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg.
Wedelgraben 1947, Bildquelle: Wasserverband Wedel-Brenz