-
Landratsamt
- Landrat
- Erste Landesbeamtin
- Dezernate
-
Fachbereiche
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
- Abfallrecht & Kreislaufwirtschaft
- Arbeitsschutz
- Baurechtliche Fragestellungen
- Immissionsschutz
- Schornsteinfegerwesen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasser- & Bodenschutz
- Brand- und Katastrophenschutz
- Finanzen, Controlling und Beteiligungen
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Auslandsreiseberatung-Impfberatung
- Coronavirus
- Gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG
- Gesundheitskonferenz
- Gesundheitszeugnis Umgang mit Lebensmitteln
- HIV / AIDS - Beratung
- Ansteckende Krankheiten
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Schwerbehindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Trinkwasseruntersuchung
- Zahngesundheit
-
Jugend und Familie
- Adoptionsvermittlung
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
- Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratung für Opfer von häuslicher Gewalt
- Fachberatung gegen sexuelle Gewalt
- Frau und Beruf Kontaktstelle Ostwürttemberg
- Frühe Hilfen für Familien
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Kreisjugendreferent
- Sucht
- Unterhaltsvorschuss
- Vollzeitpflege
- Koordinierungsstelle
-
Landwirtschaft
- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
- Berufsbezogene Erwachsenen- und Berufsbildung
- Betriebswirtschaft
- Forum Ernährung HDH
- Ernährungsnotfallvorsorge
- Gemeinsamer Antrag
- GISELa
- Gläserne Produktion
- Grünlandumbruch
- Kontrollen über die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Cross Compliance
- Grundstücksverkehr nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz
- Pflanzenbau
- Pflanzenschutz
- Tierische Erzeugung
- Wasserschutz
- ÖPNV und Straßenbau
-
Straßenverkehr
- Führerscheine
-
KFZ-Zulassungen
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Halterwechsel
- Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen
- Kennzeichen
- Online-Außerbetriebsetzung
- Online-Zulassungsvorgänge
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsbehörde
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Verlust
- Verschrottung
- Zulassung
- Kraftfahreraus- und Weiterbildung
- Umweltzone Heidenheim an der Brenz
- Verkehrsrechtliche Genehmigungen
- Verkehrsregelungen
-
Sicherheit und Ordnung
- Ausländerrecht
- Bußgeldstelle
- Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerberecht
- Glücksspiel, Spielhallen
- Jagdrecht
- Makler
- Messen, Ausstellungen, Leistungsschauen, Märkte
- Namensrecht
- Prostituiertenschutzgesetz
- Reisegewerbe
- Sonn- & Feiertagsgesetz
- Sprengstoffrecht
- Preisangabenüberwachung
- Waffenrecht
- Soziale Sicherung und Integration
- Schulen und Gebäudemanagement
- Vermessung und Flurneuordnung
- Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Wald und Naturschutz
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
-
Stabsbereiche & Stabsstellen
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Geschäftsstelle Kreistag
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ideen & Beschwerden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Tourismus
- Klimaschutz
- Wirtschaftsförderung
- Stabsbereich Kommunalaufsicht
- Stabsbereich Organisation und Informationstechnik
- Stabsbereich Personal
- Stabsstelle Revision und Prüfung
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Personalvertretung
- Geschäftsstelle LEADER
- Erhebungsstelle Zensus 2021
- Eigenbetriebe & Partner
- Intranet
Gewässerrandstreifen
Befreiung von der „5 m-Regelung“ im Gewässerrandstreifen
Das Wassergesetz von Baden-Württemberg verbietet an Gewässern in einem 5 m breiten Streifen ab der Böschungsoberkante die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln. Außerdem muss dieser Streifen bis zum 01.01.2019 aus der ackerbaulichen Nutzung genommen und z.B. in Grünland umgewandelt werden. Allerdings sind viele Gewässer im Landkreis nicht oder nur im Ausnahmefall Wasser führend, z.B. die Abläufe der ehemaligen Kläranlagen der Gemeinde Gerstetten. An diesen Gewässern ist der Aufwand für die Landwirte im Vergleich zum erzielten Gewässerschutz unverhältnismäßig hoch.
Die Untere Wasserbehörde beim Landratsamt Heidenheim überprüfte aufgrund von Anfragen vieler Landwirte, welche der Gewässer im Landkreis Wasser führend sind. Diese Überprüfung führte dazu, dass für insgesamt rund 90 km Gewässerstrecke eine Befreiung von der 5 m-Regelung ausgesprochen werden kann. Diese Befreiung gilt allerdings nur für den Fall, dass das jeweilige Gewässer tatsächlich am betreffenden Tag kein Wasser führt
Außerdem wird das Amtliche Gewässernetz (AWGN) regelmäßig aktualisiert. Das AWGN und die Befreiungen können im Geoportal des Landkreises Heidenheim unter GeoPortal Rubrik „Natur“ Thema „Gewässer“ eingesehen werden.
Befreiung:
Das Landratsamt Heidenheim - Untere Wasserbehörde - erteilt gemäß § 38 Abs. 5 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) in Verbindung mit § 29 Abs. 4 des Wassergesetzes (WG) für Baden-Württemberg eine Befreiung von § 29 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 3 WG an den unten aufgeführten Gewässern, bzw. Gewässerabschnitten. Dabei handelt es sich um eine Befreiung vom Verbot des Einsatzes und der Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von fünf Metern des Gewässerrandstreifens (Nr. 1) und vom Verbot der Nutzung als Ackerland in einem Bereich von fünf Metern ab dem 1. Januar 2019 (Nr. 3). Diese Befreiung ist stets widerruflich und richtet sich nach dem jeweils aktuellen Erkenntnisstand. Die Befreiung von § 29 Abs. 3 Nr. 1 WG gilt nicht, wenn das Gewässer Wasser führend ist. In diesem Fall sind der Einsatz und die Lagerung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in einem Bereich von fünf Meter verboten. Die Kontrolle der Wasserführung obliegt dem Bewirtschafter des Gewässerrandstreifens. Die Befreiung tritt zum 01.09.2014 in Kraft.
Die Befreiung gilt für folgende Gewässer innerhalb des Landkreises Heidenheim:
Gemeinde Dischingen:
- Eisweihergraben (ausschließlich in folgendem Abschnitt: von Beginn bis einschließlich dem Bereich zwischen den Flurstücken Nr. 623/1 und 628, Gemarkung Demmingen)
- Krümmelbach
- Lachsfeldgraben
- Schrezheimer Graben
- Tiefentalgraben
- Zwinkeltalgraben
Gemeinde Gerstetten:
- Heldenfinger Scheitelgraben
- Hirntalgraben
- Hungerbunnen
- NN-LE7 (Abfluss Kläranlage Heuchlingen)
Stadt Giengen:
- NN-ML 8 (ausschließlich in folgendem Abschnitt: von Beginn bis Linksknick zwischen den Flurstücken 1315 und 1313, Gemarkung Hohenmemmingen)
- südlicher Hölltalgraben ab Schützenhaus Hohenmemmingen e.V., Flurstück 2560/1
Stadt Heidenheim:
- Haintalgraben
- Heinzentalgraben
- Krätzental
- Möhntalgraben
- Nattheimertalgraben
- Stubental-Wedel
- Ugentalgraben
Stadt Herbrechtingen:
- Altwasser (ausschließlich in folgendem Abschnitt: von Beginn bis zur Brücke des Feldweges an der südlichen Spitze des Flurstückes 5030, Gemarkung Herbrechtingen)
- Grabbach
- NN-XB 6 (Abfluss Kläranlage Hausen)
- Orstelgraben
- Wassergraben Fischerbreite
Gemeinde Nattheim:
- Eschteichgraben
- Griesgraben
- Höllbrunnengraben
Gemeinde Niederstotzingen:
Grabbach
Runftgraben (auch bekannt als Ronstgraben)
Schwärzegraben
Gemeinde Sontheim/Brenz:
- Herrenwiesengraben (ausschließlich in folgendem Abschnitt: Verdolung ab den Flurstücken 832 und 839, Gemarkung Sontheim, bis Einlauf in Brenz)
- Siechenbach
Gemeinde Steinheim am Albuch:
- Mauertalgraben
- Stubental-Wedel
- Wentalgraben
- Zwerchstubental
Bei folgenden Gewässern handelt es sich um Gewässer von wasserwirtschaftlicher Bedeutung (II. Ordnung). Sie werden neu in das AWGN aufgenommen:
- Dämpfgraben (Gemeinde Hermaringen)
- Häulesgraben/Herrenwiesengraben (Gemeinde Sontheim)
An diesen Gewässern sind die Verbote nach § 29 Abs. 3 WG und § 38 Abs. 4 WHG einzuhalten. Für den verdolten Abschnitt des Herrenwiesengrabens gilt o.g. Befreiung.
Ansprechpartner:
Gudrun Becker
Tel: 07321 321 - 1311
g.becker@landkreis-heidenheim.de
Alexander Skrypski (Fachbereich Landwirtschaft)
Tel: 07321 321 - 1349
a.skrypski@landkreis-heidenheim.de
Vertretung: Andreas Haumann
Tel: 07321 321 - 1350
a.haumann@landkreis-heidenheim.de