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Amtsärztlicher Dienst
Der amtsärztliche Dienst führt Untersuchungen und Begutachtungen durch. Die Grundlage hierfür bilden Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften. Neben den rechtlichen Vorraussetzungen ist die örtliche Zuständigkeit zu berücksichtigen. Grundsätzlich ist das Gesundheitsamt zuständig, in dem der Hauptwohnsitz des zu Untersuchenden liegt.
Das Spektrum der Untersuchungen und Begutachtungen ist breit gefächert:
Gerichtsärztlicher Dienst
Verhandlungsfähigkeit
Haftfähigkeit
Betreuungsgutachten
Unterbringungsbedürftigkeit
Untersuchung für Sozial- und Jugendämter
Eingliederungshilfe
Notwendigkeit kostenaufwendiger Ernährung
Notwendigkeit von Hilfsmitteln
Landesblindenhilfe
Überprüfung der Arbeitsfähigkeit
Feststellung der Pflegebedürftigkeit
Untersuchungen im Auftrag der Verkehrsbehörde
Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Personenbeförderung (Taxi/Omnibus)
- bei Omnibusfahrern bis Lebensalter 50 Jahre
- bei Taxifahrern bis Lebensalter 60 Jahre
Zusätzlich ist immer eine augenärztliche Untersuchung notwendig
Bei Verdacht auf eingeschränkte Verkehrseignung bei verkehrsauffälligen Personen
Führerschein-Wiedererteilung nach Entzug der Fahrerlaubnis
Weitere Untersuchungen des amtsärztlichen Dienstes
Amtsärztliche Abnahme einer Blut- bzw. Urinprobe sowie Abstriche der Mundschleimhaut
Reisefähigkeit von Asylbewerbern
Bescheinigungen für das Finanzamt