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Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
Insoweit erfahrene Fachkraft
Wir beraten und unterstützen als insoweit erfahrene Fachkräfte gem. §§ 8a (4) und 8b (1) SGB VIII Institutionen und Personen, die Kontakt mit Kindern haben, wenn der Verdacht auf eine Gefährdung des Wohls von Kindern oder Jugendlichen besteht. Neben der Entwicklung einer umfassenden Gefährdungseinschätzung ist es auch Inhalt der Beratung, weitere Schritte und Angebote zu entwickeln, um das Kindeswohl sicherzustellen. Die Gefährdungseinschätzung erfolgt stets in anonymisierter Form. Die Verantwortung für die Schritte nach der Einschätzungsberatung verbleibt bei der beratenden Institution/Person.
Bitte wenden Sie sich an Frau Dorsch oder Herrn Krapf
über das Sekretariat der Beratungsstelle - Tel.: 07321/321-1671 (Frau Bachmann)