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Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und bei der Ausübung des Umgangsrechts
Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung
Trennung und Scheidung markieren gleichzeitig Ende und Anfang eines Lebensabschnittes. Einerseits endet ein Zusammenleben ohne Zukunft, andererseits entstehen neue Chancen.
Diese Chancen zu nutzen ist für viele Eltern in ihrer aktuellen Lage nicht möglich.
Gemeinsam mit den Eltern tragfähige und dauerhafte Lösungen zum Umgang mit den Kindern zu finden, ist Teil der Beratung. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sind hieran angemessen zu beteiligen.
Sie gehen als Paar auseinander, aber Sie werden Ihr Leben lang Eltern bleiben.
Die Beratung soll helfen,
- • ein partnerschaftliches Zusammenleben in der Familie aufzubauen,
- • Konflikte und Krisen in der Familie zu bewältigen,
- • im Falle der Trennung oder Scheidung die Bedingungen für eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen förderliche Wahrnehmung der Elternverantwortung zu schaffen (§17 SGB VIII) und
- • den Blick der Eltern wieder auf die Kinder zu richten.
Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII)
Kinder und Jugendliche haben das Recht, Umgang mit beiden Elternteilen zu haben und sollen hierbei unterstützt werden; auch jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt (§ 1684 BGB).
Großeltern, Geschwister und enge Bezugspersonen haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl des Kindes dient (§ 1685 BGB).
Alle beteiligten Personen sollen hierbei angemessen beraten und unterstützt werden. Auch bei der Ausführung gerichtlicher Umgangsregelungen soll vermittelt und in geeigneten Fällen Hilfestellung geleistet werden.
Die Leistungen im Bereich Trennung, Scheidung und Umgang können wie folgt zusammengefasst werden:
- • neutrale Beratung und Vermittlung in Konfliktsituationen für alle Beteiligten
- • gemeinsames Erarbeiten von einvernehmlichen Umgangsregelungen
- • Unterstützung bei der Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts
- • betreuter Umgang
Mitwirkung bei Verfahren des Familiengerichts
Gemeinsam sorgeberechtigte Eltern können bei Trennung oder Scheidung beim Familiengericht einen Antrag auf Regelung der elterlichen Sorge bzw. Umgang stellen. Bei diesem Verfahren wirkt auch das Jugendamt mit. Es berät Eltern und Kinder mit dem Ziel die Eltern zu befähigen, einvernehmliche Regelungen zu treffen. Es gibt eine Stellungnahme ab bzw. nimmt am Anhörungstermin vor Gericht teil. In seiner Stellungnahme geht es auf die wesentlichen Punkte zur Entwicklung des Kindes ein, weist auf weitere Möglichkeiten der Hilfe hin und gibt eine Einschätzung aus sozialpädagogischer Sicht ab. Hierbei steht das Wohl des Kindes im Mittelpunkt.
Heidenheimer Praxis
Seit 2005 arbeiten Fachkräfte unterschiedlicher Professionen gemeinsam nach dem Modell der Heidenheimer Praxis. Die Heidenheimer Praxis ist ein Zusammenschluss von Anwaltschaft, Familiengericht, Jugendamt, Verfahrensbeistandschaft und der Beratungsstelle für Eltern, Kinder und Jugendliche im Landkreis Heidenheim. Ziel ist es, die Eltern während der Phase von Trennung und Scheidung, in der Erarbeitung einer einvernehmlichen, tragfähigen und dauerhaften Lösung zum Umgang mit den Kindern oder zum Sorgerecht zu unterstützen. Dies ist besonders wichtig, da Kinder, vor allem in dieser Zeit, Eltern benötigen, die zusammenarbeiten. Damit bleibt auch die für eine positive Weiterentwicklung wichtige Bindung zu beiden Elternteilen erhalten.
Noch vor der Anhörung beim Familiengericht wird von uns versucht, mit den Eltern eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten. Kinder in diesen Lebenssituationen haben überwiegend den Wunsch, die Beziehung zu beiden Elternteilen aufrecht zu erhalten. Die Realisierung dieses Wunsches wird durch das Jugendamt unterstützt.
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