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Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung
Im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverantwortung sorgen die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis für ein ausreichendes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen. Sie gewährleisten, dass die notwendigen Plätze in der Kindertagesbetreuung zur Verfügung stehen oder geschaffen werden.
Der Landkreis ist als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe verantwortlich für die Gesamtplanung der Angebote in der Kindertagesbetreuung
Ziel der Planung ist die Sicherstellung eines bedarfsgerechten Angebotes zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Heidenheim unter Berücksichtigung der differenzierten Bedarfslagen der Städte und Gemeinden. Im Besonderen soll durch die landkreisweite Planung der Ausbau im Bereich der Betreuung von Kindern unter drei Jahren dokumentiert werden.
Konkret verfolgen wir mit der Planung auf Landkreisebene folgende Ziele:
- • Sicherstellung einer bedarfsgerechten Versorgung mit Angeboten zur Kindertagesbetreuung im Landkreis Heidenheim
- • Unterstützung der Gemeinden bei der Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung
- • Anwendung einheitlicher Planungskriterien zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse sowie zur Transparenz
- • Schaffung einheitlicher Vereinbarungen, Absprachen und Vorgehensweisen zwischen den Gemeinden und Trägern im Landkreis Heidenheim
- • Koordination der Bedarfspläne der Städte und Gemeinden
- • Entwicklung gemeinsam getragener Empfehlungen
Hierzu wurde auf Landkreisebene eine feste Arbeitsgruppe eingerichtet. Mitglieder der Arbeitsgruppe sind alle Städte und Gemeinden im Landkreis Heidenheim. Ferner sind die Vertreter der Träger der Kindertageseinrichtungen der katholischen und evangelischen Kirche sowie die Fachberatung für Kindertagesbetreuung und die Sozialplanung des Landratsamtes Heidenheim beteiligt. Für den Bereich Kindertagespflege ist der Tagesmütterverein Heidenheim e. V. Mitglied in der Arbeitsgruppe.