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Tagespflege
Kindertagespflege
Zur Betreuung und Förderung von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres steht neben der Betreuung in Einrichtungen die Tagespflege im eigenen Haushalt, im Haushalt des Kindes oder in anderen geeigneten Räumen zur Verfügung. Die Tagespflege ermöglicht die Versorgung alternativ zu Kindertagesstätten oder in Ergänzung außerhalb von deren Öffnungszeiten. Sie steht als Form der Betreuung immer dann zur Verfügung, wenn die familiäre Situation es erfordert, d. h. während der berufsbedingten Abwesenheit der Eltern.
Die notwendige Qualifikation der Tagespflegepersonen sowie deren Vermittlung erfolgt im Landkreis Heidenheim über den Tagesmütterverein:
Telefon: 07321 – 924808; Email: info@kindertagespflege-heidenheim.de
Der Pflegekinderfachdienst erteilt Betreuungserlaubnisse für Tagespflegepersonen. Bezüglich des Antrags auf Übernahme der Kosten für die Tagespflege ihres Kindes können sich Eltern an die wirtschaftliche Jugendhilfe wenden.
Zusätzliche Infos:
Kindertagespflege Landkreis Heidenheim e.V.