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Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
Aufforstungen in der offenen Landschaft sind nach dem Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG) generell genehmigungspflichtig.
Genehmigungsfrei, aber anzeigepflichtig sind:
- o Weihnachtsbaumkulturen, Schmuck- und Zierreisigkulturen und Waldsträucher von
bis zu 20 ar und bis zu zehn Jahren Nutzungsdauer - o Vorratspflanzungen von Waldbäumen bei einer Nutzungsdauer bis zehn Jahre
Eine Anzeige muss vor der Anpflanzung erfolgen, da z.B. Gründe des Naturschutzes entgegenstehen können. Zudem ist die 20-ar-Grenze betriebsbezogen und nicht grundstücksbezogen anzuwenden.
Im Genehmigungsverfahren wird überprüft (§25 LLG), ob durch die Aufforstung die Verbesserung der Agrarstruktur behindert oder die Ertragsfähigkeit benachbarter Grundstücke erheblich beeinträchtigt würde, der Naturhaushalt, die Lebensstätten von gefährdeten Tier- und Pflanzenarten oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigt würden und ob die Aufforstung den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entgegensteht.
Außerdem dürfen dem Vorhaben weitergehende naturschutzrechtliche Bestimmungen nicht entgegenstehen (z.B. geschützte Biotope, Verbote in Natur- und Landschaftsschutzgebieten).
Aufforstungsanträge sind über die Gemeinde bei der Genehmigungsbehörde, dem Landratsamt Heidenheim (Fachbereich Landwirtschaft), einzureichen. Die Genehmigung ergeht im Einvernehmen mit der Gemeinde, dem Fachbereich Forsten und der unteren Naturschutzbehörde beim Landratsamt.
Hinweis:
Bei einer Aufforstungsgenehmigung bleiben die Vorschriften des Gesetzes über das Nachbarrecht unberührt. Gemäß dem Nachbarrechtsgesetz ist mit Waldungen ein Abstand von acht Metern und in erklärten Waldlagen ein Abstand von vier Metern von der Grenze einzuhalten. Der vom Baumwuchs freizuhaltende Streifen kann bis auf zwei Meter (ein Meter) Abstand von der Grenze mit Gehölzen bis zu vier Meter (zwei Meter) Höhe bepflanzt werden.
Link zum Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz (LLG)
Antragsformulare finden Sie unter
https://www.landwirtschaft-bw.info/pb/MLR.LEL-SG,Lde/Startseite/Unsere+Themen/Formulare_LLG.