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Öffentlicher Personennahverkehr
Aufgaben des Landkreises
Aufgaben des Landes
Heidenheimer Tarifverbund (htv)
Fahrplanauskünfte
Kreisfahrplan
Aufgaben des Landkreises
Mit dem ÖPNV-Gesetz Baden-Württemberg (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr) ist dem Landkreis im Jahr 1996 die Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV zugewiesen worden. Im Rahmen dieser (vom Gesetzgeber bewusst als „freiwillig“ bezeichneten) Aufgabe sind seitdem unter Regie bzw. finanzieller Mitwirkung des Landkreises eine ganze Reihe von Verbesserungsmaßnahmen realisiert worden. Zu nennen sind hier insbesondere die Gründung des Heidenheimer Tarifverbundes (htv), die Realisierung von neuen Stadtverkehrskonzepten in Heidenheim und Giengen, die Einführung einer Interregio-Express-Linie auf der Brenzbahn und die Schaffung eines Übergangstarifs zum benachbarten Donau-Iller-Nahverkehrsverbund. Die Verantwortung für die Erbringung der Fahrleistungen, das Fahrplanangebot und den Fahrausweisvertrieb liegt weiterhin bei den einzelnen Verkehrsunternehmen.
Im Rahmen seiner Aufgabenträgerschaft für den straßengebundenen ÖPNV hat der Landkreis auch die Verpflichtung, einen Nahverkehrsplan aufzustellen. Der Nahverkehrsplan enthält insbesondere Ziele und Rahmenvorgaben für die Weiterentwicklung des ÖPNV. Der Kreistag des Landkreises Heidenheim hat am 06.10.2014 eine Fortschreibung des Nahverkehrsplans für den Landkreis Heidenheim beschlossen. Den aktuellen Nahverkehrsplan sowie die dazugehörigen Karten und Anlagen finden Sie unter Publikationen.
Nach § 7 Absatz 1 der EU-Verordnung 1370/2007 ist der Landkreis Heidenheim als Aufgabenträger im ÖPNV verpflichtet, einmal jährlich einen Gesamtbericht über seine Ausgleichsleistungen an Betreiber von öffentlichen Personenverkehrsdiensten zu veröffentlichen. Den Bericht für das Jahr 2019 finden Sie unter Publikationen.
Aufgaben des Landes
Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ist das Land, das hierfür vom Bund die so genannten Regionalisierungsmittel erhält. Zur Aufgabenerfüllung hat das Land die Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg mbH gegründet, die die SPNV-Leistungen plant und ausschreibt. Das Land schließt auf Grundlage dieser Ausschreibungen Verkehrsverträge mit der DB und anderen Betreibern. Weitere Einzelheiten zu den Aktivitäten des Landes finden Sie auf den Internetseiten von bwegt – Mobilität für Baden-Württemberg.
Heidenheimer Tarifverbund (htv)
Unter dem Dach des vom Landkreis initiierten und finanzierten Heidenheimer Tarifverbundes (htv) sind seit 01.12.1998 fünf Verkehrsunternehmen zusammengeschlossen. Diese bieten ihre Leistungen - egal ob Bus oder Bahn - für alle Fahrten innerhalb des Landkreises zu einheitlichen Preisen und Bedingungen an. Mit einem Fahrschein können alle öffentlichen Verkehrsmittel genutzt werden. Einzelheiten zu Fahrscheinarten und Preisen finden Sie auf den Internetseiten des Heidenheimer Tarifverbundes.
Fahrplanauskünfte über das Internet erhalten Sie bei der Elektronischen Fahrplanauskunft Baden-Württemberg. Die bundesweiten Zugverbindungen können Sie bei der Deutschen Bahn abrufen.
Die telefonische Fahrplanauskunft Baden-Württemberg ist unter Tel. 01805 779966 rund um die Uhr für Sie erreichbar (14 ct./Min. aus dem dt. Festnetz; Mobilfunk max. 42 ct./Min.).
Fahrplan
Unseren kostenlosen Kreisfahrplan erhalten Sie unter anderem am Bahnhof in Heidenheim, in den Verkaufsstellen der Busunternehmen und bei den Bürgermeisterämtern.