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Genehmigung einer Leitungsverlegung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Wenn Sie eine Ver- und Entsorgungsleitung (Wasser, Abwasser, Strom, Gas, Telekommunikation) im öffentlichen Straßenraum verlegen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Leitungsverlegung.
Genehmigungen sind sowohl von privaten Personen als auch von Ver- und Entsorgungsunternehmen einzuholen. Das Landratsamt gibt vor, wie die Ausführung stattzufinden hat.
Voraussetzungen
- • Leitungen werden im öffentlichen Straßenraum verlegt
- • dem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen
Verfahrensablauf
Sie müssen einen Antrag auf Erteilung einer Genehmigung zum Aufgraben öffentlichen Straßenraums schriftlich beim Landratsamt Heidenheim stellen. Je nach Vorhaben müssen Sie gegebenenfalls weitere Behörden oder Unternehmen unterrichten. Die Genehmigung kann im Rahmen eines Nutzungsvertrages oder einer Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- • Beschreibung und Darstellung der Leitungsverlegung
- • Lageplan und evtl. Längsschnitt
- • ggf. weiter erforderliche Unterlagen um die Leitungsverlegung abschließend beurteilen zu können
Gebühren
Für die Ausstellung eines Nutzungsvertrages bzw. die Zustimmung nach dem Telekommunikationsgesetz werden für den Verwaltungsaufwand Gebühren erhoben.
In besonderen Fällen, wie z. B. gewerbliche Leitungen, werden zusätzlich Benutzungsentgelte erhoben.
Beachten Sie, dass Sie für sämtliche Kosten, die durch das Aufgraben und die Beseitigung der Schäden an der Straße entstehen, aufkommen müssen.