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Genehmigung einer Sondernutzung
Wenn Sie eine Bundes-, Landes- oder Kreisstraße über den üblichen Gebrauch zum Verkehr (sog. Gemeingebrauch) hinausgehend nutzen wollen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Sondernutzung.
Beispiele für eine Sondernutzung:
- • Verkauf von Waren oder Aufstellen von Warenautomaten aller Art auf Verkehrsflächen
- • Eingriff in den Luftraum über dem Straßenkörper - z. B. durch eine Werbetafel
- • Anlegen von privaten Zufahrten/Zugängen zur Straße außerhalb von Ortsdurchfahrten
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Voraussetzungen
Bei der Entscheidung über die Erteilung oder Versagung einer Sondernutzungserlaubnis werden insbesondere die Auswirkungen der beabsichtigten Sondernutzung auf die widmungsgemäße Nutzung der Straße geprüft.
Wesentlich ist dabei, ob
- • die Sondernutzung den Gemeingebrauch anderer zu stark beeinträchtigt;
- • die Fußgänger oder Anwohner durch Lärm belästigt werden;
- • die Straße übermäßig verschmutzt wird;
- • das Stadt- oder Dorfbild beeinträchtigt wird.
Verfahrensablauf
Für den Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis ist keine besondere Form vorgeschrieben. Die Sondernutzungserlaubnis wird zeitlich begrenzt oder widerruflich erteilt. Sie kann mit Bedingungen und Auflagen versehen werden.
Erforderliche Unterlagen
- • Beschreibung und Darstellung des Vorhabens für eine Sondernutzung
- • Lageplan (bei einer Zufahrt), Ansicht (Werbetafel)
- • ggf. weiter erforderliche Unterlagen, um die Sondernutzung abschließend beurteilen zu können
Gebühren
Für die Erteilung der Sondernutzungserlaubnis werden meist zwei Gebühren erhoben:
- • Verwaltungsgebühr für den Verwaltungsaufwand der Genehmigungsbehörde
- • Sondernutzungsgebühr für die Inanspruchnahme der Straßenfläche