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Jagdschein
Wer die Jagd ausüben will, benötigt eine behördliche Erlaubnis (Jagdschein).
Jagdscheine können als Jahresjagdscheine für ein oder drei Jahre oder als Tagesjagdscheine für bis zu 14 aufeinander folgende Tage erteilt werden.
Arten von Jagdscheinen
- • Jagdscheine für Inländer
- • Jagdscheine für Ausländer
- • Jugendjagdscheine
- • Falknerjagdscheine für Inländer
- • Falknerjagdscheine für Ausländer
- • bestandene Jägerprüfung in Deutschland (bei der ersten Erteilung muss das Prüfungszeugnis vorgelegt werden)
- • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
- • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (dieser muss mindestens 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden umfassen)
Verfahrensablauf
Der Antrag ist mit den erforderlichen Unterlagen bei der Jagdbehörde einzureichen. Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, wird der Jagdschein erteilt. Die Bearbeitungsdauer für die Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines beträgt im Regelfall mindestens eine Woche.
Erforderliche Unterlagen
- • vollständig ausgefülltes Antragsformular
- • Zeugnis der Jägerprüfung bzw. Jagdschein
- • 1 Passfoto (4 x 5 cm)
- • Versicherungsnachweis über eine bestehende Jagdhaftpflichtversicherung. Der Nachweis muss bestimmte Kriterien erfüllen die bei den Versicherern bekannt sind. Als Nachweis können Rechnungskopien oder Einzahlungsbelege nicht herangezogen werden.
Hinweise und Tipps
Der erteilte Jagdschein gilt im gesamten Bundesgebiet. Ausländische Jagdscheine berechtigen in Deutschland nicht zur Jagdausübung.