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Schwarzwildproblematik
Zunehmende Schwarzwildschäden, Schwarzwild in Ortschaften und die Sorge vor unkontrollierbaren Folgen zu hoher Bestandesdichten erfordern ein Gegenlenken.
Ausgehend von aktuellen wissenschaftlichen Grundlagen werden nachfolgende Empfehlungen für die Praxis herausgegeben. Nicht angesprochen werden hierbei die Schadensvorbeugung und die Schadensregulierung.
10-Punkte-Empfehlung zur Schwarzwildbejagung:
- • Schlüsselfaktor für die Bestandsentwicklung ist die (richtige) Bejagung. Die jagdliche Regulierung der Schwarzwildbestände muss sich an den heute vorhandenen Umweltbedingungen und wildbiologischen Erkenntnissen orientieren.
- • Eine ausreichende Bestandsregulation kann nur großflächig und daher in der Regel revierübergreifend erfolgen. Die revier- und besitzgrenzenübergreifende Kooperation aller betroffenen Akteure ist daher unabdingbar. In Jagdbezirken mit ausreichendem Waldanteil ist die effektive Bejagung einfacher. Andernfalls ist durch enge Kooperation von Wald- und Feldrevieren der Jagderfolg steigerbar. Die enge Einbindung der Landbewirtschafter (Waldbesitzer, Landwirte) ist hilfreich.
- • Jagdausübungsberechtigte, die das jagdliche Handwerk verstehen, offen sind für revierübergreifende Zusammenarbeit und nach modernen wildbiologischen Gesichtspunkten Schwarzwild bejagen, sind Teil des Erfolges. Jagdliche Passion, der Wille zur Bestandsregulierung und regelmäßige Fortbildung (auch Schießfertigkeit) sind daher erforderlich.
- • Das Ausschöpfen aller zulässigen und erfolgversprechenden Jagdmethoden ist erforderlich. Revierübergreifende Drückjagden führen tendenziell zu einem höheren Eingriff in den reproduzierenden Bestand, reduzieren den Futtermitteleintrag und sind vom zeitlichen Aufwand effizienter als die Einzeljagd.
- • Ein hoher Zuwachs kann nur mit starken Eingriffen bei den weiblichen Tieren über alle Altersklassen wirksam vermieden werden. Der Bachenabschuss ist daher (unter Berücksichtigung des Elterntierschutzes) kein Tabu.
- • Gewichtsbeschränkungen bei der Jagd auf Schwarzwild sind nicht mehr zeitgemäß. Bei sich bietender Gelegenheit gilt jedoch weiterhin die Regel „jung vor alt“.
- • Nicht führende Überläufer und v. a. Frischlinge sind ganzjährig und unabhängig von Gewicht und Färbung scharf zu bejagen.
- • Aufgrund des hohen Reproduktionspotentials darf in Jahren mit geringem Bestand oder geringem Zuwachs mit der Bejagungsintensität nicht nachgelassen werden.
- • Der Futtermitteleintrag ist auf das unabdingbar notwendige Maß zu reduzieren. Fütterungen, falsch betriebene und im Hinblick auf den Futtermitteleinsatz zu großzügige Ablenkfütterungen sind zu vermeiden. Auch die Kirrung sollte hinsichtlich der Anzahl, der Futtermenge und des Beschickungszeitraums mit Augenmaß betrieben werden.
- • Zur erforderlichen Bestandesregulation gehört eine erfolgreiche Wildbretvermarktung. Hier wird empfohlen, gemeinsame, langfristig angelegte und ganzjährig funktionierende Vermarktungsmöglichkeiten zu pflegen oder zu schaffen.
Veröffentlichungen der Wildforschungsstelle Aulendorf zur Schwarzwildproblematik finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen und Informationen zu Wildschäden im Feld finden Sie hier.