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Messen, Ausstellungen, Leistungsschauen, Märkte
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 Gewerbeordnung (GewO)
Auf Antrag können Märkte, Messen und Ausstellungen (z. B. Leistungsschauen) festgesetzt werden. Die Festsetzung hat das sogenannte "Marktprivileg" zur Folge - den Wegfall des feiertagsrechtlichen Beschäftigungsverbotes von Arbeitnehmern (für Veranstaltungen an Sonn- und Feiertagen), den Wegfall der Ladenschlusszeiten sowie die Befreiung von der Reisegewerbekartenpflicht.
Eine nach § 69 GewO festgesetzte Veranstaltung verpflichtet den Verantwortlichen zur Durchführung.
Verfahrensablauf
Der Antrag auf Festsetzung des Marktes gemäß § 69 GewO ist wegen des dazu durchzuführenden Anhörungsverfahrens rechtzeitig (mindestens vier Wochen vor dem geplanten Termin) zu stellen.
Der formlos zu stellende Antrag muss folgende Angaben enthalten:
- • Name des Veranstalters
- • Datum, Uhrzeit und Ort der Veranstaltung
- • kurze Beschreibung der Veranstaltung
- • Angaben zum Warensortiment
Erforderliche Unterlagen
- • Führungszeugnis zur Vorlage beim Landratsamt Heidenheim (zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes)
- • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage beim Landratsamt Heidenheim (zu beantragen beim Bürgermeisteramt des Wohnsitzes)
- • Lageplan des Veranstaltungsgeländes
- • (vorläufiges) Ausstellerverzeichnis
Gebühren
Im Regelfall 250,00 Euro