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Preisangabenüberwachung
Damit Verbraucher eine bessere Orientierung beim Einkauf und der Bewertung von Dienstleistungen haben, regelt die Preisangabenverordnung (PAngV) eine Fülle von Anforderungen an die Preisangaben sowie die Preis- und Warenauszeichnung.
Die Preisangabenverordnung bestimmt unter anderem, wie der Preis für das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen im Verhältnis zum Endverbraucher anzugeben ist, sofern das Angebot gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise erfolgt.
Unter anderem sind nach der Preisangabenverordnung Preise gegenüber Letztverbrauchern immer einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile anzugeben (Endpreise). Die bloße Angabe von Nettopreisen mit Zusätzen wie „zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer“ gegenüber Letztverbrauchern ist unzulässig.
Des Weiteren ergibt sich aus der Preisangabenverordnung die Verpflichtung zur Angabe von Grundpreisen bestimmter Waren, wie sie etwa aus dem Lebensmittelregal im Supermarkt bekannt sind, wo neben den Endpreisen der Waren auch die Preise der jeweils üblichen Grundeinheit (Liter, Kilogramm, Meter, etc.) anzugeben sind.
Zweck der Preisangabenverordnung ist es, durch eine sachlich zutreffende und vollständige Verbraucherinformation Preiswahrheit und Preisklarheit zu gewährleisten und durch optimale Preisvergleichsmöglichkeiten die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb zu fördern.
Es finden regelmäßige Überprüfungen und Kontrollen auf Grund von Einzelbeschwerden statt.
Ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro geahndet werden kann.