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Kleiner Waffenschein
Bitte beachten: Sofern Sie in der Stadt Heidenheim oder in der Stadt Giengen wohnen, müssen Sie sich in waffenrechtlichen Angelegenheiten an das jeweilige Rathaus wenden.
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich.
Den "Kleinen Waffenschein" benötigen Sie, wenn Sie
- • eine Schreckschusswaffe,
- • eine Reizstoffwaffe oder
- • eine Signalwaffe mit PTB-Kennzeichnung bei sich führen wollen.
Der Begriff "Führen" bedeutet nach dem Waffengesetz:
Die Ausübung der tatsächlichen Gewalt außerhalb
- • der eigenen Wohnung
- • der eigenen Geschäftsräume
- • des eigenen befriedeten Besitztums (z. B. eingezäuntes Grundstück)
- • einer Schießstätte
Auch die Mitnahme im Auto fällt unter den Begriff des Führens.
Die Erlaubnis gilt jedoch nur für das Führen zugelassener Schreckschusswaffen. Diese erkennt man am „PTB-Zeichen“. Ist eine Schreckschusswaffe nicht mit einem PTB-Zeichen gekennzeichnet, ist sie wie eine „scharfe“ Schusswaffe zu behandeln und darf nicht geführt werden.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Hinweise und Tipps
Voraussetzungen
- • Vollendung des 18. Lebensjahrs
- • Zuverlässigkeit und persönliche Eignung
Verfahrensablauf
Im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit werden folgende Erkundigungen eingeholt:
- • unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister
- • Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister
- • Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle
Erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefüllter Antrag sowie eine Kopie des Personalausweises.
Den entsprechenden Antrag erhalten Sie, sofern Sie nicht in den Großen Kreisstädten Heidenheim oder Giengen wohnen, beim Landratsamt Heidenheim (Fachbereich Sicherheit und Ordnung). Wenn Sie in Heidenheim oder Giengen wohnen, wenden Sie sich bzgl. der Antragsunterlagen bitte an das jeweilige Rathaus.