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Waffenrecht
Für den Umgang mit Waffen oder Munition ist in den meisten Fällen eine Erlaubnis erforderlich. Für den Erwerb oder Besitz von erlaubnispflichtigen Schusswaffen benötigen Sie eine Waffenbesitzkarte. In dieser registriert die Behörde Ihre Waffen. Haben Sie bereits eine Waffenbesitzkarte, trägt die Behörde darin alle weiteren Waffen ein, die Sie erwerben.
Auch für die Munition der eingetragenen Schusswaffen benötigen Sie eine Erlaubnis. Sie wird ebenfalls in der Waffenbesitzkarte vermerkt. Für andere Munitionsarten erhalten Sie die Erlaubnis durch einen Munitionserwerbsschein.
Die Waffenbehörde im Landratsamt Heidenheim ist zuständig für Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Waffenrecht im Landkreis Heidenheim; außer denen der Stadt Heidenheim und der Stadt Giengen. Die Stadt Heidenheim (Telefon: 07321 / 327-3212) und die Stadt Giengen (Telefon 07322 / 952-2620) haben eine eigene Waffenbehörde.
Tipp:
Informieren Sie sich bereits vor dem Erwerb einer Waffe über die maßgeblichen Vorschriften und setzen Sie sich zur Klärung von Fragen mit Ihrer zuständigen Waffenbehörde in Verbindung.
Hinweis:
Sie müssen Ihre Waffen so verwahren und transportieren, dass sie gegen den Zugriff Dritter gesichert sind. Erlaubnispflichtige Schusswaffen dürfen Sie grundsätzlich nur getrennt von Munition und in geeigneten Sicherheitsschränken aufbewahren.
Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen besitzt oder die Erteilung einer Besitzerlaubnis beantragt, hat der Behörde die zur sicheren Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen getroffenen Maßnahmen zwingend nachzuweisen.
Die Waffenbehörde hat die Möglichkeit, die Waffen- und Munitionsaufbewahrung auch verdachtsunabhängig und unangemeldet zu kontrollieren. Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder Munition haben der Behörde dazu Zutritt zu den Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden.
Zu einzelnen Verfahren:
Erwerb und Besitz von Waffen, Waffenbesitzkarte beantragen
Erbwaffen und Blockierpflicht, Waffenbesitzkarte im Erbfall beantragen
Kleiner Waffenschein
Erlaubnis zur Herstellung oder zum Handel mit Waffen beantragen
Europäischen Feuerwaffenpass beantragen