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Ausbildungsförderung (BAföG / AFBG)
Aktuell: Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 werden die Bedarfssätze und
Einkommensfreibeträge spürbar angehoben.
Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg und Sicherheit. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich.
Schüler-BAföG
Nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) können Leistungen für den Lebensunterhalt und den Ausbildungsbedarf von Schülern gewährt werden.
Förderungsberechtigter Personenkreis
- • Schüler ab Klasse 10 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen, Berufsfachschulen einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung sowie Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern der Schüler aus triftigem Grund nicht bei seinen Eltern wohnt.
- • Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, sofern sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln.
- • Schüler an Fach- bzw. Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt.
- • Schüler an Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs.
- • Schüler an höheren Fachschulen und Akademien.
Für Studenten an Hochschulen sind die Studentenwerke zuständig.
Eine Leistung nach dem BAföG wird als individuelle Ausbildungsförderung gewährt, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Die Leistungen werden in der Regel als Zuschuss gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Bildung – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Das neue BAföG – Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antragsformulare – Bundesministerium für Bildung und Forschung
BAföG-Online
Aufstiegsfortbildungsförderung – AFBG (sog. Meister-BAföG)
Handwerker und Fachkräfte, die sich zu Technikern, Handwerks- oder Industriemeistern, Fachkaufleuten oder Betriebswirten weiter qualifizieren wollen, können für die Vorbereitung auf ihren Fortbildungsabschluss Leistungen nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz) erhalten. Je nachdem, ob es sich um eine Teilzeit- oder eine Vollzeitmaßnahme handelt, wird ein Maßnahmebetrag und/oder ein Unterhaltsbeitrag gewährt.
Der Förderbetrag wird teilweise als Zuschuss bzw. Darlehen gewährt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier:
Meister-BAföG - Bundesministerium für Bildung und Forschung
Antragsformulare und Informationen erhalten Sie im Fachbereich Soziale Sicherung und Integration. Zur Antragsabgabe und Klärung der persönlichen Fördervoraussetzungen empfehlen wir eine Terminabsprache mit unseren Mitarbeiterinnen.