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Wohngeld für Mieter und Eigentümer
Aktuell: Seit dem 1. Januar 2016 können mehr Menschen im Land vom Wohngeld profitieren. Dank der Wohngeldreform werden Menschen mit geringem Einkommen stärker bei den Wohnkosten entlastet.
Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens und wird als Miet- oder Lastenzuschuss gezahlt.
Mietzuschuss gibt es z. B. für:
- • Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- • Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung
- • Bewohner eines Heimes
- • Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (drei oder mehr Wohnungen)
Lastenzuschuss gibt es z. B. für:
- • Eigentümer eines Eigenheims
- • Eigentümer einer Eigentumswohnung
Ob Wohngeld in Anspruch genommen werden kann, ist abhängig von:
- • der Zahl der zum Haushalt gehörenden Familienmitglieder
- • der Höhe des Familieneinkommens
- • der Höhe der zuschussfähigen Miete oder Belastung
Keinen Anspruch auf Wohngeld haben Personen, die Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbslosigkeit) beantragt haben oder erhalten und bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt sind.
Weitere Informationen erhalten Sie hier: Bundesministerium für Bau und Reaktorsicherheit
Im Fachbereich Soziale Sicherung und Integration, Landratsamt Heidenheim, werden Anträge aus dem Landkreis Heidenheim mit Ausnahme der Städte Heidenheim und Giengen bearbeitet.
Antragsformulare erhalten Sie bei dem Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes. Bitte geben Sie auch dort Ihren Antrag zur Weiterleitung an die Wohngeldstelle ab.