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Erweiterung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Sie sind bereits im Besitz eines gültigen Führerscheines und möchten diesen um eine weitere Fahrerlaubnisklasse erweitern lassen, weil Sie beispielsweise nachträglich noch den LKW- oder Motorradführerschein erwerben möchten. Der erweiterte Führerschein kann Ihnen nur ausgehändigt werden, wenn Sie nach der erforderlichen theoretischen und praktischen Ausbildung erfolgreich in beiden Bereichen eine Prüfung bestanden haben.
Voraussetzungen
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten die gesetzlichen Regelungen über die Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.
Ausnahmen hierüber bestehen für
- • die Klasse T
- o Falls Sie noch im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse 3 sind, erhalten Sie auf Antrag ohne Ausbildung und Prüfung die Fahrerlaubnis der Klasse T, sofern Sie in der Land- oder Forstwirtschaft tätig sind
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweils beantragte Klasse erweitert, wenn Sie
- • Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben (siehe unter Hinweise/Tipps)
- • das erforderliche Mindestalter erreicht haben
- o 16 Jahre für die Klasse AM, A1, L und T
- o 17 Jahre für die Teilnahme am „Begleiteten Fahren“
- o 18 Jahre für die Klasse A 2, B, BE, C1 und C1E
- o 21 Jahre für die Klasse C, CE, D1, und D1E
- o 24 Jahre für die Klasse D, DE und den direkten Zugang zu Klasse A
- • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind
- • zum Führen von Kraftfahrzeugen theoretisch und praktisch ausgebildet worden sind
- • erfolgreich an einer theoretischen und praktischen Prüfung teilgenommen haben
- • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzen
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Erweiterung einer Fahrerlaubnis reichen Sie schriftlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein. Fügen Sie dem Antrag gleich alle benötigten Unterlagen für die jeweils beantragte Klasse bei. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen, da Sie sich dort bei der Abgabe des Antrages ausweisen müssen. Der Antrag wird dann von der Gemeinde an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes weitergeleitet.
Sie erhalten dann von uns eine Gebührenrechnung, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und uns die benötigten Unterlagen vorliegen. Nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben, können wir der Bundesdruckerei den Auftrag zur Herstellung Ihres Führerscheines erteilen. Der fertige Führerschein geht bei uns durchschnittlich nach drei bis vier Wochen ein. Geben Sie daher Ihren Antrag frühzeitig ab.
Ihre Fahrschule teilt Ihnen dann mit, wann Sie die theoretische und praktische Prüfung ablegen können. Der erweiterte Führerschein wird Ihnen dann nach bestandener Prüfung ausgehändigt.
Erforderliche Unterlagen
1) Für die Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2, A, B, BE, L und T
- • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Sehtestbescheinigung
2) Für die Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C, und CE
- • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
- • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
3) Für die Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE
- • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
- • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF-Gutachten)
- • Führungszeugnis, das bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu beantragen ist
Gebühren
Erweiterung einer Fahrerlaubnis mit Probezeit 38,30 €
Erweiterung einer Fahrerlaubnis ohne Probezeit 37,50 €
Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.
Hinweise und Tipps
Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie aus persönlichen und/oder beruflichen Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr dort wohnen.
Sie benötigen grundsätzlich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Anmeldebestätigung.
Wir benötigen von Ihnen eine schriftliche Vollmacht, wenn Sie nicht selbst zur Fahrerlaubnisbehörde kommen können, um Ihren Führerschein abzuholen. Achten Sie bitte darauf, dass sich die von Ihnen bevollmächtigte Person mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.