-
Landratsamt
- Landrat
- Erste Landesbeamtin
- Dezernate
-
Fachbereiche
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
- Abfallrecht & Kreislaufwirtschaft
- Arbeitsschutz
- Baurechtliche Fragestellungen
- Immissionsschutz
- Schornsteinfegerwesen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasser- & Bodenschutz
- Brand- und Katastrophenschutz
- Finanzen, Controlling und Beteiligungen
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Auslandsreiseberatung-Impfberatung
- Coronavirus
- Gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG
- Gesundheitskonferenz
- Gesundheitszeugnis Umgang mit Lebensmitteln
- HIV / AIDS - Beratung
- Ansteckende Krankheiten
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Schwerbehindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Trinkwasseruntersuchung
- Zahngesundheit
-
Jugend und Familie
- Adoptionsvermittlung
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
- Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratung für Opfer von häuslicher Gewalt
- Fachberatung gegen sexuelle Gewalt
- Frau und Beruf Kontaktstelle Ostwürttemberg
- Frühe Hilfen für Familien
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Kreisjugendreferent
- Sucht
- Unterhaltsvorschuss
- Vollzeitpflege
- Koordinierungsstelle
-
Landwirtschaft
- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
- Berufsbezogene Erwachsenen- und Berufsbildung
- Betriebswirtschaft
- Forum Ernährung HDH
- Ernährungsnotfallvorsorge
- Gemeinsamer Antrag
- GISELa
- Gläserne Produktion
- Grünlandumbruch
- Kontrollen über die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Cross Compliance
- Grundstücksverkehr nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz
- Pflanzenbau
- Pflanzenschutz
- Tierische Erzeugung
- Wasserschutz
- ÖPNV und Straßenbau
-
Straßenverkehr
- Führerscheine
-
KFZ-Zulassungen
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Halterwechsel
- Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen
- Kennzeichen
- Online-Außerbetriebsetzung
- Online-Zulassungsvorgänge
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsbehörde
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Verlust
- Verschrottung
- Zulassung
- Kraftfahreraus- und Weiterbildung
- Umweltzone Heidenheim an der Brenz
- Verkehrsrechtliche Genehmigungen
- Verkehrsregelungen
-
Sicherheit und Ordnung
- Ausländerrecht
- Bußgeldstelle
- Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerberecht
- Glücksspiel, Spielhallen
- Jagdrecht
- Makler
- Messen, Ausstellungen, Leistungsschauen, Märkte
- Namensrecht
- Prostituiertenschutzgesetz
- Reisegewerbe
- Sonn- & Feiertagsgesetz
- Sprengstoffrecht
- Preisangabenüberwachung
- Waffenrecht
- Soziale Sicherung und Integration
- Schulen und Gebäudemanagement
- Vermessung und Flurneuordnung
- Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Wald und Naturschutz
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
-
Stabsbereiche & Stabsstellen
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Geschäftsstelle Kreistag
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ideen & Beschwerden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Tourismus
- Klimaschutz
- Wirtschaftsförderung
- Stabsbereich Kommunalaufsicht
- Stabsbereich Organisation und Informationstechnik
- Stabsbereich Personal
- Stabsstelle Revision und Prüfung
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Personalvertretung
- Geschäftsstelle LEADER
- Erhebungsstelle Zensus 2021
- Eigenbetriebe & Partner
- Intranet
Internationaler Führerschein
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Für eine Reise innerhalb der Europäischen Union (EU) und den Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum benötigen Sie keinen Internationalen Führerschein. In bestimmten außereuropäischen Ländern ist es empfehlenswert oder zum Teil sogar erforderlich, dass Sie zusätzlich zum nationalen Führerschein einen Internationalen Führerschein mitführen.
Voraussetzungen
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines ist nur möglich, wenn Sie bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheines sind. Sollten Sie noch einen grauen oder rosafarbenen Führerschein besitzen, müssen Sie diesen zunächst in einen EU-Kartenführerschein umtauschen.
Verfahrensablauf
Die Ausstellung eines Internationalen Führerscheines können Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen und alle benötigten Unterlagen vorhanden sind, können Sie Ihren Internationalen Führerschein gleich mitnehmen.
Erforderliche Unterlagen
- • Personalausweis oder Reisepass
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • nationaler EU-Kartenführerschein
Gebühren
Internationaler Führerschein 16,50 €
Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.
Hinweise und Tipps
Der Internationale Führerschein ist grundsätzlich drei Jahre gültig. Die Gültigkeitsdauer verringert sich, wenn eine nationale Fahrerlaubnisklasse entsprechend kürzer befristet ist.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie für Ihre Reise einen Internationalen Führerschein benötigen, können Sie sich bei den großen Automobilclubs, den Reiseveranstaltern sowie bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten informieren.