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Verlängerung
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Sie sind bereits im Besitz einer befristeten Fahrerlaubnisklasse und möchten diese verlängern lassen. Das Datum der Befristung finden Sie auf der Rückseite Ihres Führerscheines in der Zeile der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse in Spalte 11. Vorsicht ist geboten, weil Sie eine Straftat begehen, wenn Sie ein Kraftfahrzeuge der befristeten Fahrerlaubnisklasse nach Ablauf der Gültigkeitsdauer im öffentlichen Straßenverkehr führen.
Befristet erteilt werden die LKW-Klassen C1, C1E, C und CE sowie die Bus-Klassen D1, D1E, D und DE. Die LKW-Klassen C1 und C1E werden bei der Ersterteilung bis zum 50. Lebensjahr befristet und können danach jeweils für weitere fünf Jahre verlängert werden. Die restlichen LKW-Klassen und sämtliche Bus-Klassen werden von vornherein ab dem Ersterwerb auf fünf Jahre befristet und können danach jeweils für weitere fünf Jahre verlängert werden.
Voraussetzungen
Die Fahrerlaubnis wird Ihnen für die jeweils beantragte Klasse verlängert, wenn Sie
- • Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben,
- • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Verlängerung einer Fahrerlaubnis reichen Sie schriftlich beim Rathaus Ihres Hauptwohnsitzes ein. Fügen Sie dem Antrag gleich alle benötigten Unterlagen für die jeweilige Klasse bei. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzunehmen, da Sie sich dort bei der Abgabe des Antrages ausweisen müssen. Der Antrag wird dann von der Gemeinde an die Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamtes weitergeleitet.
Sie erhalten dann von uns eine Gebührenrechnung, sobald alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und uns die benötigten Unterlagen vorliegen. Nachdem Sie die Gebühr bezahlt haben, können wir der Bundesdruckerei den Auftrag zur Herstellung Ihres Führerscheines erteilen. Der fertige Führerschein geht bei uns durchschnittlich nach drei bis vier Wochen ein. Sobald dieser bei uns eingetroffen ist, werden Sie von uns umgehend benachrichtigt.
Geben Sie bitte Ihren Antrag frühzeitig ab, am besten mindestens sechs Wochen vor dem Ablauf der Gültigkeit der befristeten Klasse.
Erforderliche Unterlagen
1) Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C1, C1E, C und CE
- • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
- • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
2) Für die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse D1, D1E, D und DE
- • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Bescheinigung über die Anforderungen an das Sehvermögen
- • Bescheinigung über ärztliche Untersuchung
- • Führungszeugnis, das bei der für Sie zuständigen Meldebehörde zu beantragen ist
und zusätzlich ab dem 50. Lebensjahr
- • betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten, Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung (BfF-Gutachten)
Gebühren
Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis 37,50 €
Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.
Hinweise und Tipps
Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie aus persönlichen und/oder beruflichen Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr dort wohnen.
Sie benötigen grundsätzlich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Anmeldebestätigung.
Sie benötigen eine Vollmacht, wenn Sie nicht selbst zur Fahrerlaubnisbehörde kommen können, um Ihren Führerschein abzuholen. Achten Sie bitte darauf, dass sich die bevollmächtigte Person mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.