-
Landratsamt
- Landrat
- Erste Landesbeamtin
- Dezernate
-
Fachbereiche
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
- Abfallrecht & Kreislaufwirtschaft
- Arbeitsschutz
- Baurechtliche Fragestellungen
- Immissionsschutz
- Schornsteinfegerwesen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasser- & Bodenschutz
- Brand- und Katastrophenschutz
- Finanzen, Controlling und Beteiligungen
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Auslandsreiseberatung-Impfberatung
- Coronavirus
- Gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG
- Gesundheitskonferenz
- Gesundheitszeugnis Umgang mit Lebensmitteln
- HIV / AIDS - Beratung
- Ansteckende Krankheiten
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Schwerbehindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Trinkwasseruntersuchung
- Zahngesundheit
-
Jugend und Familie
- Adoptionsvermittlung
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
- Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratung für Opfer von häuslicher Gewalt
- Fachberatung gegen sexuelle Gewalt
- Frau und Beruf Kontaktstelle Ostwürttemberg
- Frühe Hilfen für Familien
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Kreisjugendreferent
- Sucht
- Unterhaltsvorschuss
- Vollzeitpflege
- Koordinierungsstelle
-
Landwirtschaft
- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
- Berufsbezogene Erwachsenen- und Berufsbildung
- Betriebswirtschaft
- Forum Ernährung HDH
- Ernährungsnotfallvorsorge
- Gemeinsamer Antrag
- GISELa
- Gläserne Produktion
- Grünlandumbruch
- Kontrollen über die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Cross Compliance
- Grundstücksverkehr nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz
- Pflanzenbau
- Pflanzenschutz
- Tierische Erzeugung
- Wasserschutz
- ÖPNV und Straßenbau
-
Straßenverkehr
- Führerscheine
-
KFZ-Zulassungen
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Halterwechsel
- Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen
- Kennzeichen
- Online-Außerbetriebsetzung
- Online-Zulassungsvorgänge
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsbehörde
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Verlust
- Verschrottung
- Zulassung
- Kraftfahreraus- und Weiterbildung
- Umweltzone Heidenheim an der Brenz
- Verkehrsrechtliche Genehmigungen
- Verkehrsregelungen
-
Sicherheit und Ordnung
- Ausländerrecht
- Bußgeldstelle
- Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerberecht
- Glücksspiel, Spielhallen
- Jagdrecht
- Makler
- Messen, Ausstellungen, Leistungsschauen, Märkte
- Namensrecht
- Prostituiertenschutzgesetz
- Reisegewerbe
- Sonn- & Feiertagsgesetz
- Sprengstoffrecht
- Preisangabenüberwachung
- Waffenrecht
- Soziale Sicherung und Integration
- Schulen und Gebäudemanagement
- Vermessung und Flurneuordnung
- Veterinärwesen und Verbraucherschutz
- Wald und Naturschutz
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
-
Stabsbereiche & Stabsstellen
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Geschäftsstelle Kreistag
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ideen & Beschwerden
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Tourismus
- Klimaschutz
- Wirtschaftsförderung
- Stabsbereich Kommunalaufsicht
- Stabsbereich Organisation und Informationstechnik
- Stabsbereich Personal
- Stabsstelle Revision und Prüfung
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Personalvertretung
- Geschäftsstelle LEADER
- Erhebungsstelle Zensus 2021
- Eigenbetriebe & Partner
- Intranet
Verlust oder Diebstahl
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Sie haben Ihren Führerschein verloren und können diesen nicht mehr finden? Dann sind Sie verpflichtet, den Verlust unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde zu melden und einen Antrag auf Ausstellung eines Ersatzführerscheines zu stellen. Das Gleiche gilt, wenn Ihnen der Führerschein gestohlen wurde.
In beiden Fällen müssen Sie eine eidesstattliche Versicherung über die Umstände bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben. Eine falsch abgegebene eidesstattliche Versicherung ist strafbar. Mit der Ausstellung des Ersatzführerscheines wird Ihr ursprünglicher Führerschein kraft Gesetzes ungültig. Sofern Ihr ursprünglicher Führerschein wieder auftauchen sollte, müssen Sie diesen sofort bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
Voraussetzungen
Ein Ersatzführerschein wird Ihnen ausgestellt, wenn Sie
- • Ihren ordentlichen Wohnsitz im Inland haben,
- • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilten Führerschein besitzen
Verfahrensablauf
Den Verlust oder Diebstahl Ihres ursprünglichen Führerscheines können Sie persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde melden. Vergessen Sie bitte nicht, Ihren Personalausweis oder Reisepass sowie alle benötigten Unterlagen für die Ausstellung eines Ersatzführerscheines mitzubringen.
Die Herstellung Ihres neuen Führerscheines durch die Bundesdruckerei dauert durchschnittlich drei bis vier Wochen. Sobald dieser bei uns eingetroffen ist, werden Sie von uns umgehend benachrichtigt.
Erforderliche Unterlagen
1) Verlust
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Personalausweis oder Reisepass
2) Diebstahl
- • 1 biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
- • Diebstahlanzeige von der Polizei
- • Personalausweis oder Reisepass
Gebühren
Ersatzführerschein bei Verlust oder Diebstahl 34,30 €
Eidesstattliche Versicherung 30,70 €
Bei Inanspruchnahme weiterer Leistungen kann sich die Gebühr dementsprechend erhöhen.
Hinweise und Tipps
Sie haben Ihren ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, wenn Sie aus persönlichen und/oder beruflichen Bindungen während mindestens 185 Tagen im Jahr dort wohnen.
Sie benötigen grundsätzlich Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass mit Anmeldebestätigung.
Sie benötigen eine Vollmacht, wenn Sie nicht selbst zur Fahrerlaubnisbehörde kommen können, um Ihren Führerschein abzuholen. Achten Sie bitte darauf, dass sich die bevollmächtigte Person mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen kann.
Sie müssen Ihren ursprünglichen Führerschein im Original bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben, wenn dieser wieder auftauchen sollte.