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Halterwechsel
Halterwechsel - Fahrzeug ist im Landkreis HDH zugelassen
Halterwechsel - Fahrzeug war nicht oder ist nicht im Landkreis HDH zugelassen
Halterwechsel - Fahrzeug ist im Landkreis HDH zugelassen
Das Fahrzeug war bisher im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter umgeschrieben.
Erforderliche Unterlagen
- • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- • Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
- • elektronische Versicherungsbestätigung
- • SEPA-Lastschriftmandat
- • Kennzeichenschilder
- wenn das Fahrzeug außer Betrieb gesetzt ist und die Kennzeichen übernommen werden
oder
- wenn das Fahrzeug zugelassen ist und auf die Schilder neue Plaketten mit Sicherheitscode aufgebracht werden sollen
- • Bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug.
Gebühren
Die Gebühr für eine Umschreibung innerhalb des Landkreises beträgt 19,90 Euro bis 23,70 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, beträgt die Gebühr für die Umschreibung 25,00 Euro.
Halterwechsel - Fahrzeug war nicht oder ist nicht im Landkreis HDH zugelassen
Das Fahrzeug war bisher nicht im Landkreis Heidenheim zugelassen und wird nun auf einen anderen Fahrzeughalter im Landkreis Heidenheim umgeschrieben.
Seit 01.10.2019 haben Fahrzeughalter die Wahl, das bisherige Kennzeichen beizubehalten, sofern das Fahrzeug noch zugelassen und nicht außer Betrieb gesetzt ist.
Erforderliche Unterlagen
- • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- • Vollmacht, wenn eine andere Person mit der Zulassung beauftragt wird (auch die bevollmächtigte Person muss sich ausweisen können)
- • elektronische Versicherungsbestätigung
- • SEPA-Lastschriftmandat
- • Kennzeichenschilder
(wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und ein neues Kennzeichen beantragt wird)
- • Bei Zulassung auf eine Firma zusätzlich: Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Firmeninhabers und Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
Gebühren
Die Gebühr für eine Umschreibung aus einem anderen Landkreis beträgt 19,90 Euro bis 39,10 Euro. Da die Gebühr von unterschiedlichen Tatbeständen abhängt, können wir Ihnen hier keine genaueren Angaben machen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Gerne können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen.