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Verlust
Verlust des Fahrzeugbriefes oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Verlust des Fahrzeugscheines oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Verlust Kennzeichenschild
Verlust des Fahrzeugbriefes oder Zulassungsbescheinigung Teil II
Wenn Ihnen Ihr Fahrzeugbrief bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil II abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde, ist es erforderlich, dass Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Ersatzausfertigung beantragen. Bei Diebstahl muss der Fahrzeughalter die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorlegen. Bei Verlust aus anderem Grund muss der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt abgeben. Die Versicherung an Eides statt muss persönlich vor der Behörde erfolgen.
Verfahrensablauf
Der abhanden gekommene bzw. gestohlene Fahrzeugbrief/Zulassungsbescheinigung Teil II wird aufgeboten und bundesweit über das Kraftfahrt-Bundesamt ausgeschrieben. Die Versicherung an Eides statt erfolgt auf einem Formular, das bei der Zulassungsbehörde vorgehalten wird.
Erforderliche Unterlagen
- • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- • bei Diebstahl: Bescheinigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlanzeige
Gebühren
Die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II bei Verlust beträgt einschließlich der Aufbietungsgebühr 98,00 Euro. Wenn eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorgelegt wird, beträgt die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil II 67,30 Euro.
Verlust des Fahrzeugscheines oder Zulassungsbescheinigung Teil I
Wenn Ihnen Ihr Fahrzeugschein bzw. die Zulassungsbescheinigung Teil I abhanden gekommen ist oder gestohlen wurde, ist es erforderlich, dass Sie bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Ersatzausfertigung beantragen. Bei Diebstahl muss der Fahrzeughalter die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorlegen. Bei Verlust aus anderem Grund muss der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt abgeben. Die Versicherung an Eides statt muss persönlich vor der Behörde erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- • Fahrzeugbrief, sofern noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden
- • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- • bei Diebstahl: Bescheinigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige
Gebühren
Die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I beträgt bei Verlust 42,70 Euro. Wenn eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorgelegt wird, beträgt die Gebühr für eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I 12,00 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher der Fahrzeugbrief in eine Zulassungsbescheinigung Teil II umgetauscht werden muss, erhöht sich die Gebühr um 8,90 Euro.
Verlust Kennzeichenschild
Wenn Ihnen ein Kennzeichenschild bzw. beide Kennzeichenschilder abhanden gekommen sind oder gestohlen wurden, müssen Sie dies der Kfz-Zulassungsbehörde melden. Bei Diebstahl muss der Fahrzeughalter die Bescheinigung der Polizei über die Diebstahlsanzeige vorlegen. Bei Verlust aus anderem Grund muss der Fahrzeughalter bei der Kfz-Zulassungsbehörde eine Versicherung an Eides statt abgeben. Die Versicherung an Eides statt muss persönlich vor der Behörde erfolgen.
Verfahrensablauf
Das abhanden gekommene Kennzeichenschild wird im Fahndungssystem der Polizei 10 Jahre zur Fahndung ausgeschrieben. Für Ihr Fahrzeug wird eine andere Erkennungsnummer zugeteilt. Die Versicherung an Eides statt erfolgt auf einem Formular, das bei der Zulassungsbehörde vorgehalten wird.
Erforderliche Unterlagen
- • Fahrzeugbrief oder Zulassungsbescheinigung Teil II
- • Fahrzeugschein oder Zulassungsbescheinigung Teil I
- • aktueller Hauptuntersuchungsbericht
- • Wenn nur ein Kennzeichenschild abhanden gekommen ist, muss das noch vorhandene Kennzeichenschild zur Entstempelung vorgelegt werden.
- • Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung des Fahrzeughalters
- • bei Diebstahl: Bescheinigung der Polizeidienststelle über die Diebstahlsanzeige
Gebühren
Für die Umbeschilderung des Fahrzeuges entsteht eine Gebühr in Höhe von 58,90 Euro einschließlich der Gebühr für die Versicherung an Eides statt. Wenn eine Diebstahlsanzeige von der Polizei vorgelegt wird, beträgt die Gebühr für die Umbeschilderung 28,20 Euro. Wenn noch keine neuen Zulassungspapiere ausgestellt wurden und daher die alten Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigungen Teil I und Teil II umgetauscht werden müssen, erhöht sich die Gebühr um 8,90 Euro.