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Außerbetriebsetzung online
Seit 01.01.2015 ist es möglich ein Fahrzeug online außer Betrieb zu setzen. Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2015 zugelassen wurden, erhalten Zulassungsbescheinigungen und Stempelplaketten für die Kennzeichenschilder, die mit einem Sicherheitscode ausgestattet sind. Der Halter oder ein Verfügungsberechtigter kann diesen Code freilegen und die Daten online an die Zulassungsbehörde übertragen. Voraussetzung dafür ist, dass sein Personalausweis für die Online-Identifizierung ausgerüstet ist und er das nötige Lesegerät zu Hause hat. Auch die Gebühr für die Außerbetriebsetzung in Höhe von 6,30 Euro wird online bezahlt. Mögliche Bezahlarten sind: Kreditkarte, Giropay und Paydirekt. Die Daten werden zunächst an das Kraftfahrt-Bundesamt gesendet und dort mit dem zentralen Fahrzeugregister abgeglichen. Das KBA schickt die Daten dann an die Zulassungsbehörde weiter. Der Halter und ggf. der Verfügungsberechtigte erhalten nach der Bearbeitung die Mitteilung über die Außerbetriebsetzung entweder per DE-Mail oder per Post. Ab der Freilegung der Sicherheitscodes bis zur Mitteilung über die Außerbetriebsetzung darf das Fahrzeug nicht am Straßenverkehr teilnehmen. Es kann in dieser Zeit auch nicht wieder zugelassen werden.