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Baumaßnahmen
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Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Werden Arbeiten im öffentlichen Straßenraum (auch auf Gehwegen und Radwegen) durchgeführt, wird eine verkehrsrechtliche Anordnung benötigt, damit diese Arbeiten durchgeführt werden dürfen. Auch wer Baumaterialien ablagert, ein Gerüst oder einen Container aufstellt und dabei öffentliche Straßenfläche mitbenutzt, benötigt hierfür eine Anordnung.
Der Bauherr oder das beauftragte Bauunternehmen können beim Fachbereich Straßenverkehr einen entsprechenden Antrag stellen.
Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung unter Vorlage eines Lageplans und/oder eines Beschilderungsplanentwurfes.
Je nach Umfang und Dauer der Arbeiten liegen die Gebühren zwischen 70 Euro und 200 Euro.
Der Antrag sollte spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten gestellt werden.
Das Landratsamt Heidenheim, Fachbereich Straßenverkehr, ist für den Landkreis Heidenheim mit Ausnahme der großen Kreisstädte Heidenheim und Giengen, sowie der Stadt Herbrechtingen und der Gemeinde Gerstetten zuständig.