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Forstarbeiten
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
Gebühren
Hinweise und Tipps
Wenn Sie Forstarbeiten durchführen möchten und dabei der öffentliche Verkehrsraum (Straße, Gehweg, Radweg) betroffen oder berührt ist, benötigen Sie im Vorfeld eine verkehrsrechtliche Anordnung. Die verkehrsrechtliche Anordnung regelt, wie der betroffene Bereich des öffentlichen Verkehrsraumes mit Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen abzusperren oder abzusichern ist.
Voraussetzungen
Die verkehrsrechtliche Anordnung kann Ihnen erteilt werden, wenn
- • die Durchführung der Forstarbeiten sich mit dem allgemeinen Verkehr vereinbaren lässt, insbesondere mit dem öffentlichen Personennahverkehr,
- • andere Behörden keine Bedenken haben und ihr Einverständnis erteilen.
Verfahrensablauf
Der Verantwortliche muss beim Fachbereich Straßenverkehr einen entsprechenden Antrag stellen.
Da die Durchführung von Forstarbeiten im öffentlichen Straßenraum sorgfältiger Planung bedarf, empfehlen wir Ihnen, die Details rechtzeitig mit dem Fachbereich Straßenverkehr zu besprechen.
Erforderliche Unterlagen
- • Antrag auf Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung.
- • Lageplan
- • Beschilderungs- und Umleitungsvorschlag
Gebühren
Die Gebühren liegen zwischen 25 Euro und 200 Euro
Hinweise und Tipps
Der Antrag sollte spätestens drei bis vier Wochen vor Beginn der Forstarbeiten gestellt werden. Der Fachbereich Straßenverkehr des Landratsamtes Heidenheim ist mit Ausnahme der großen Kreisstädte Heidenheim und Giengen sowie der Stadt Herbrechtingen und die Gemeinde Gerstetten für den gesamten Landkreis Heidenheim zuständig.