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Gebäudeaufnahme
Sachlage
Liegenschaftskataster und Grundbuch sind zusammen der einzige vollständige Nachweis über Grundstücke, deren Lage und Größe, den Gebäudebestand und die Eigentumsverhältnisse. Sie tragen zur Rechtssicherheit am Grundeigentum bei. Aktualität und Genauigkeit der Daten sind auch für Auswertungen in geografischen Informationssystemen (GIS) von großer Bedeutung. Durch Gebäudeaufnahmen werden Gebäude nach deren Fertigstellung in ihrer tatsächlichen Lage erfasst.
Ablauf
Alle Änderungen im Gebäudebestand, durch Neubau, Anbau, Abbruch oder Nutzungsänderung, sind für das Liegenschaftskataster zu erfassen. Die Grundstückseigentümer sind verpflichtet, die Errichtung eines Gebäudes der zuständigen Vermessungsbehörde mitzuteilen.
Die tatsächliche Lage der Gebäude und Umbauten wird vor Ort eingemessen und die Eigentümer informiert. Das Liegenschaftskataster und die zugehörigen Daten werden aktualisiert.
Gebühren
Die Aufnahme von Gebäuden und Gebäudeteilen ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach den Baukosten. Gebäude oder Gebäudeteile, die bis zum 31.12.1979 fertig gestellt wurden, sind gebührenfrei.
Baukosten: |
Gebühr: |
bis 25.000 € |
231,00 € |
über 25.000 € bis 100.000 € |
462,00 € |
über 100.000 € bis 400.000 € |
693,00 € |
über 400.000 € bis 800.000 € |
1.155,00 € |
über 800.000 € bis 2.000.000 € |
1.848,00 € |
Detaillierte Informationen erhalten Sie gerne telefonisch oder persönlich während unserer Öffnungszeiten.