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Vermessung und Flurneuordnung
Das Landratsamt Heidenheim ist untere Vermessungsbehörde, es führt das Liegenschaftskataster im Landkreis mit Ausnahme des Gebiets der Stadt Heidenheim.
Das Liegenschaftskataster ist der einzige flächendeckende und aktuelle Nachweis aller Flurstücke und Gebäude und somit Grundlage für weitere raumbezogene Informationssysteme. Es besteht aus dem amtlichen Liegenschaftskatasterinformationssystem ALKIS und den Liegenschaftskatasterakten. Durch die Übernahme von Veränderungen tatsächlicher und rechtlicher Art wird das Kataster aktuell gehalten. Wichtige hoheitliche Aufgaben sind die Führung des Liegenschaftskatasters, Grenzfeststellungen und Gebäudeaufnahmen.
Jede Änderung an Flurstücksgrenzen bedarf einer Katastervermessung. Dabei werden neue Grenzen gebildet und auf Antrag mit Grenzzeichen abgemarkt. Diese Vermessungen erfolgen im Auftrag der Grundstückseigentümer. Bauliche Veränderungen oder Änderungen der Nutzungsarten werden auch von Amts wegen vermessen. Möchte ein Eigentümer wissen, wo seine Grenze verläuft, kann er eine Grenzfeststellung beantragen. Dabei werden Mängel in der Abmarkung behoben und vorhandene Grenzzeichen auf Richtigkeit überprüft.
Änderungen an Flurstücksgrenzen für private Auftraggeber werden von Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) durchgeführt.
In unserem Servicebereich in der Heckentalstraße 86 (beim Berufsschulzentrum) erhalten Sie Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster und aktuelle Karten.
Übersichtskarte
Der Bereich Flurneuordnung ist für die Förderung des ländlichen Raumes zuständig. Informationen zu Aufgaben und Ansprechpartnern erhalten Sie hier.
Informationen zum Ausbildungsberuf Vermessungstechniker erhalten Sie im folgenden Video.
Weiterführende Informationen zum Thema Vermessung und Karten finden Sie beim
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg.
Spezielle Informationen zu Geodaten und zur Geodateninfrastruktur erhalten Sie im Geoportal Baden-Württemberg.
Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden Sie in unserem Informationsblatt unter Publikationen.