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Salmonellen
Salmonellen sind Erreger/Bakterien, die Zoonosen auslösen, dass heißt übertragbare Infektionskrankheiten, die von Tier zu Mensch und auch von Mensch zu Tier übergehen können. Die Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) von 1959 besagte einschränkend, dass Zoonosen Krankheiten und Infektionen sind, die auf natürliche Weise zwischen Mensch und anderen Wirbeltieren übertragen werden können. Zoonosen sind durch Bakterien der Gattung Salmonella verursachte Erkrankungen, die vorwiegend den Darm betreffen. Sie werden meist durch den Verzehr kontaminierter Lebensmittel übertragen. Beim Krankheitsbild steht Durchfall im Vordergrund. Daneben sind Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Fieber möglich. Die Symptome dauern in der Regel nur wenige Stunden oder Tage an. Zu den Tiergattungen mit besonders hohem Übertragungspotenzial gehören Geflügel und Schweine. Die Europäische Union hat daher im Rahmen der präventiven Gesundheitsfürsorge Bekämpfungsprogramme festgelegt, die bereits bei der Tierproduktion ansetzen.
Gefahren
Die Salmonellose wird vor allem über Lebensmittel (Eier, Milchprodukte, Geflügelfleisch) übertragen. Sie ist die am häufigsten gemeldete Zoonose. Hohe Temperaturen erhöhen die Gefahr, dass sich Salmonellen in Lebensmitteln vermehren. Bestimmte Berufsgruppen, wie zum Beispiel Tierärzte oder Landwirte, haben ein erhöhtes Infektionsrisiko, da sie oft mit Vektoren (Krankheitsüberträger) zusammentreffen. Eine besondere Gefahr geht von der steigenden Beliebtheit exotischer Tiere aus, besonders wenn diese Tiere unkontrolliert importiert oder gezüchtet worden sind. Diese Tiere können auch als Vektor von artuntypischen Krankheiten fungieren. Nicht alle Krankheiten bei diesen Tieren und somit auch die Zoonosen sind bislang immer vollständig erforscht. Unbekannte oder seltene Erreger können daher eine Diagnose erschweren und damit die rechtzeitige Einleitung einer zielgerichteten Therapie verhindern, soweit eine solche überhaupt vorhanden ist.
Salmonellen bei Schweinen
Die im März 2007 erlassene Schweine-Salmonellen-Verordnung zwingt Betriebe mit über 50 Endmastplätzen für Schweine aktiv die Salmonellenbelastung im Betrieb durch regelmäßige Untersuchungen zu überwachen. Werden bei über 40 Prozent der Stichproben Salmonellen festgestellt, sind Maßnahmen zur Reduzierung der Salmonellenbelastung einzuleiten.
Salmonellen bei Hühnern allgemein
Rechtsgrundlagen:
Hühner-Salmonellen-Verordnung vom 06.04.2009
Merkblätter des Geflügelgesundheitsdienstes der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg zur Hühner-Salmonellen-Verordnung:
- • Anforderungen an die Brütereien
- • Anforderungen an Jungehennenaufzuchten (gilt ab 350 Tieren)
- • Anforderungen an Zuchtbetriebe (gilt ab 250 Zuchttieren)
- • Betriebliche und bauliche Anforderungen (gilt ab 01.01.2010, > 250 Zuchttiere, > 350 Aufzuchttiere, > 350 Legehennen, > 5.000 Masthähnchen)
- • Möglichkeiten zur Senkung des Salmonellenrisikos
- • Merkblatt Legehennenbeprobung
- • Erhebungsbogen betriebseigene Kontrollen
- • Merkblatt des Geflügelgesundheitsdienstes
- • Merkblatt des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft
Salmonellen bei Legehennen
Im Zuge der von der EG angestrebten Salmonellenbekämpfung wurde 2003 die Verordnung (EG) Nr. 2160 erlassen. In dieser Verordnung ist unter anderem festgelegt, dass seit 01.02.2008 alle Legehennenhalter mit einer Herdengröße über 350 Tieren ihre Herden vierteljährlich auf Salmonellen untersuchen lassen müssen. In Beständen mit über 1000 Tieren wird einmal jährlich eine amtliche Untersuchung durchgeführt. Seit 01.01.2009 dürfen nach unmittelbar geltendem EU-Recht bei positivem Salmonellenbefund Eier nicht mehr als Konsumeier in Verkehr gebracht werden, sondern müssen einem Hitzebehandlungsverfahren unterzogen werden.
Salmonellen bei Masthühnern
(Relevanz für Betriebe mit mindestens 5.000 Masthähnchen)
Salmonellen bei Puten
Forderungen der Europäischen Union von Putenmästern zur Salmonellenbekämpfung.
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