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Vogelgrippe (Geflügelpest)
Informationen zur Vogelgrippe
Vogelgrippe ist die umgangssprachliche Bezeichnung für eine Viruserkrankung der Vögel, nämlich der Geflügelpest. Die Vogelgrippe ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Die klassische Geflügelpest ist eine besonders schwer verlaufende Form der Aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hoch pathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit dem Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit, die bevorzugt Hühnervögel und Puten, aber auch Wasservögel, wie Enten und Gänse befallen kann. Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, welche bei Einschleppung in Nutzgeflügelbestände hohe Verluste verursachen kann und deshalb frühzeitig Maßnahmen erfordert. Infektionen mit anderen Subtypen bleiben meist ohne gravierende klinische Auswirkungen.
Wassergeflügel bildet einen natürlichen Speicher für die Viren, insbesondere für niedrig pathogene Influenzaviren. Diese niedrig pathogene Influenzaviren können sich allerdings bei Wirtschaftsgeflügel wie z. B. Hühnern und Puten, zur hoch pathogenen Form umwandeln, dann tritt das klinische Bild der Geflügelpest zutage.
Die Geflügelpest des Typs H5N1 grassiert seit Ende 2003 in Südostasien und wurde im Herbst des Jahres 2005 nach Europa eingeschleppt. Im Jahre 2007 waren sechs Ausbrüche von Geflügelpest bei Nutzgeflügel in Deutschland festgestellt worden. Der bis heute letzte Geflügelpestfall in Deutschland trat am 10.10.2008 in Sachsen auf. Der Nutztierbestand von damals 1400 Tieren musste getötet werden. Am 06.03.2009 wurde eine Wildente in Bayern am Starnberger See positiv auf H5N1 getestet. Da somit der letzte akute Fall der Vogelgrippe in Deutschland mehrere Jahre zurück liegt, wurde mit der Neufassung der Geflügelpestverordnung vom 08.05.2013 die Stallpflicht für Geflügel im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland aufgehoben.
Niedrigpathogene Vogelgrippe
Die Europäische Union hat beschlossen, auch die niederpathogene Vogelgrippe verstärkt zu bekämpfen. Hintergrund ist die Sorge, dass eine niederpathogene Vogelgrippe sich zu einer hochpathogenen Vogelgrippe verändern kann. Betroffene Tierbestände werden getötet. Oftmals treten keine klinischen Symptome auf (insbesondere bei Gänse und Enten), sondern die Erreger werden im Rahmen betrieblich veranlasster Laboruntersuchungen festgestellt, die durch Rechtsverordnung vorgeschrieben sind. Im Zeitraum 10.12.2008 bis 19.01.2009 wurde in 33 Beständen im Landkreis Cloppenburg (Niedersachsen) sowie in einem Bestand in Quedlinburg (Sachsen-Anhalt) der niedrig pathogene Virus H5N3 festgestellt. Mehr als 570.000 Puten und sonstiges Geflügel wurden vorsorglich getötet. In den Landkreisen Gütersloh und Paderborn in Nordrhein-Westfalen ist seit dem 21.05.2011 in einigen Geflügelhöfen die niedrig pathogene Vogelgrippe des Subtyps H7N7 nachgewiesen worden. Von diesen sind infizierte Tiere in die Landkreise Lörrach, Hof, Chemnitz, Erzgebirgskreis, Vogtland, Zwickau und Aurich gelangt.
Durch die Allgemeinverfügung vom 12.05.2006 hat das Landratsamt Heidenheim eine Ausnahmegenehmigung von der Stallpflicht für das gesamte Kreisgebiet erteilt. Wird jedoch die Vogelgrippe bei einem Wildvogel oder einem Haustierbestand festgestellt, darf in einem Umkreis von 50 km um den Fundort bzw. die betroffene Haltung von dieser Ausnahmegenehmigung kein Gebrauch mehr gemacht werden, bis die im Hinblick auf den Ausbruch angeordneten Schutzmaßnahmen aufgehoben sind. Der Geflügelhalter hat daher sicherzustellen, dass er sein Geflügel kurzfristig aufstallen kann.
Aktuelle Informationen über die Seuchensituation in der Europäischen Gemeinschaft, die Bekämpfung- und Überwachungsmaßnahmen sowie die Monitoringergebnisse auf der Ebene der Europäischen Union sind auf der Homepage der Europäischen Kommission abrufbar.
Der aktuelle Lagebericht, insbesondere zur Situation in Deutschland sowie eine Risikobewertung zur Einschleppung von hochpathogenem H5N1 Virus in deutsche Geflügelbestände erfolgt in regelmäßigen Zeitabständen durch das Friedrich-Loeffler-Institut (nationales Referenzlabor und OIE-Referenzlabor für Geflügelpest).
Einen Überblick über die weltweite Situation erhalten Sie über die Homepage der OIE:
Rechtsgrundlagen
- • Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest (Geflügelpest-Verordnung) vom 18.10.2007
- • Geflügelpest EU-Vorschriften
Weiterführende Links
- • "Die häufigsten Fragen zur Vogelgrippe" - Merkblatt des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- • Robert-Koch-Institut
- • Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- • Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg
- • Bundesinstitut für Risikobewertung
- • Rechtssetzung der EU
- • Informationsblatt der Europäischen Union
- • STUA Aulendorf
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