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Biogasanlagen
Eine Biogasanlage dient der Erzeugung von Biogas durch Vergärung von Biomasse. In landwirtschaftlichen Biogasanlagen wird meist Gülle und Pflanzensilage als Substrat eingesetzt. Als Endprodukt wird ein als Gärrest bezeichneter Dünger produziert. Bei den meisten Biogasanlagen wird das entstandene Gas vor Ort in einem Blockheizkraftwerk zur Strom- und Wärmeerzeugung genutzt. Das Gas kann jedoch auch gereinigt ins Erdgasnetz eingespeist werden.
Rechtsgrundlagen
In der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.10.2009 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 (Verordnung über tierische Nebenprodukte) wird die Beseitigung tierischer Nebenprodukte europaweit einheitlich geregelt. Die Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 ist seit 04.03.2011 in Kraft und gilt in jedem Mitgliedsstaat unmittelbar.
Zulassung und Voraussetzungen
Der Betrieb einer Biogasanlage bedarf der Zulassung der zuständigen Behörde, wenn tierische Nebenprodukte als Substrat dienen. Das Landratsamt Heidenheim ist zuständig, wenn als tierische Nebenprodukte Gülle oder Kolostrum eingesetzt wird. Die veterinärrechtliche Zulassung ist beim Landratsamt Heidenheim zu beantragen. Folgende Bedingungen müssen erfüllt werden:
Grundlegende Anforderungen bei Vergärung im eigenen Betrieb:
- • ausreichend Abstand zu dem Bereich, in dem Tiere gehalten werden
- • völlige physische Trennung der Anlage von Tieren, Tierfutter und Einstreu
- • (eigenes oder Fremd-) Labor – im Bedarfsfall
- • geeignete Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion
Grundlegende Anforderungen bei Vergärung von Gülle/Milch/Kolostrum aus Betrieben der gleichen/angrenzenden Gemeinde:
- • ausreichend Abstand zu dem Bereich, in dem Tiere gehalten werden
- • völlige physische Trennung der Anlage von Tieren, Tierfutter und Einstreu
- • (eigenes oder Fremd-) Labor –im Bedarfsfall
- • Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion
- • zusätzlich:
- • Anlieferung nicht durch den Tierbereich
- • Dokumentation Einsatzstoffe, Bezugsquelle, Verbleib Fermentationsprodukt
- • Transporteure dürfen Klauentierbereich nicht betreten
Grundlegende Anforderungen bei Vergärung von Gülle/Milch/Kolostrum aus nationalem Betrieb mit Nutztierhaltung:
- • ausreichend Abstand zu dem Bereich, in dem Tiere gehalten werden
- • völlige physische Trennung der Anlage von Tieren, Tierfutter und Einstreu
- • (eigenes oder Fremd-) Labor –im Bedarfsfall
- • Einrichtungen zur Reinigung und Desinfektion
- • Anlieferung nicht durch den Tierbereich
- • Dokumentation Einsatzstoffe, Bezugsquelle, Verbleib Fermentationsprodukt
- • zusätzlich:
- • Einfriedung unter Berücksichtigung der Betriebsgegebenheiten (Tore, Außenwände)
- • Trennung reine/unreine Seite
- • Transporteure dürfen Klauentierbereich nicht betreten
- • Waschplatz mit Entsorgungsmöglichkeiten (Kanalisation/eig. Kläranlage/Pasteurisierungsanlage)
- • Desinfektionseinrichtung an Ein- und Ausgängen des Anlieferungsbereiches
Prinzip und Substrate
In einer Biogasanlage erfolgt der anaerobe mikrobielle Abbau (Vergärung) des eingesetzten Substrats. Dieses besteht meist aus gut abbaubarer Biomasse, Silage (nachwachsende Rohstoffe/Maissilage) oder Bioabfall. Der zur Biogaserzeugung eingesetzte Rohstoff wird meist als Substrat bezeichnet. Anlagen, in die nur pflanzliches Material eingespeist wird, sind veterinärrechtlich nur registrierpflichtig. Werden zusätzliche Substrate wie Gülle, Kolostrum und Milch eingesetzt, ist die Anlage zulassungspflichtig. Bedarf die Anlage aufgrund ihrer Größe einer Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung, ist die hierfür zuständige Behörde federführend. Theoretisch eignet sich jede Art von Biomasse, die unter anaeroben Bedingungen (Vergärung) abgebaut wird. Bedingt durch die jeweilige chemische Zusammensetzung (Kohlenhydrate, Fette, Proteine, etc.) ergeben sich pro eingesetzte Masse unterschiedliche Mengen Biogas mit verschiedenen Methananteilen.