-
Landratsamt
- Landrat
- Erster Landesbeamter
- Dezernate
-
Fachbereiche
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
- Abfallrecht & Kreislaufwirtschaft
- Arbeitsschutz
- Baurechtliche Fragestellungen
- Immissionsschutz
- Schornsteinfegerwesen
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Wasser- & Bodenschutz
- Finanzen, Controlling und Beteiligungen
-
Gesundheit
- Amtsärztlicher Dienst
- Auslandsreiseberatung-Impfberatung
- Gesundheitliche Beratung nach §10 ProstSchG
- Gesundheitskonferenz
- Gesundheitszeugnis Umgang mit Lebensmitteln
- HIV / AIDS - Beratung
- Ansteckende Krankheiten
- Kinder- und Jugendärztlicher Dienst
- Schwerbehindertenrecht
- Soziales Entschädigungsrecht
- Trinkwasseruntersuchung
- Zahngesundheit
-
Jugend und Familie
- Adoptionsvermittlung
- Beistandschaften, Pflegschaften, Vormundschaften
- Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche
- Beratung für Opfer von häuslicher Gewalt
- Fachberatung gegen sexuelle Gewalt
- Frau und Beruf Kontaktstelle Ostwürttemberg
- Frühe Hilfen für Familien
- Interdisziplinäre Frühförderstelle
- Jugendhilfe
- Kinder- und Jugendschutz
- Kindertagesbetreuung
- Kreisjugendreferent
- Sucht
- Unterhaltsvorschuss
- Vollzeitpflege
- Koordinierungsstelle
-
Landwirtschaft
- Aufforstung landwirtschaftlicher Flächen
- Berufsbezogene Erwachsenen- und Berufsbildung
- Betriebswirtschaft
- Ernährungsinformationen
- Ernährungsnotfallvorsorge
- Gemeinsamer Antrag
- GISELa
- Gläserne Produktion
- Grünlandumbruch
- Kontrollen über die Einhaltung von Vorschriften im Bereich Cross Compliance
- Grundstücksverkehr nach dem Agrarstrukturverbesserungsgesetz
- Pflanzenbau
- Pflanzenschutz
- Tierische Erzeugung
- Wasserschutz
- ÖPNV und Straßenbau
-
Straßenverkehr
- Führerscheine
-
KFZ-Zulassungen
- Änderungen
- Außerbetriebsetzung
- Beauftragung eines Bevollmächtigten
- Diebstahl des Fahrzeuges
- Halterwechsel
- Hinweise und Tipps zu Kfz-Zulassungen
- Kennzeichen
- Online-Außerbetriebsetzung
- Online-Zulassungsvorgänge
- Terminvereinbarung Kfz-Zulassungsbehörde
- Verkauf des Fahrzeugs mitteilen
- Verlust
- Verschrottung
- Zulassung
- Kraftfahreraus- und Weiterbildung
- Umweltzone Heidenheim an der Brenz
- Verkehrsrechtliche Genehmigungen
- Verkehrsregelungen
-
Sicherheit und Ordnung
- Ausländerrecht
- Bußgeldstelle
- Einbürgerung, Staatsangehörigkeitsrecht
- Gaststättenerlaubnis
- Gewerberecht
- Glücksspiel, Spielhallen
- Jagdrecht
- Katastrophenschutz, Feuerwehrwesen, Rettungswesen
- Makler
- Messen, Ausstellungen, Leistungsschauen, Märkte
- Namensrecht
- Prostituiertenschutzgesetz
- Reisegewerbe
- Sonn- & Feiertagsgesetz
- Sprengstoffrecht
- Preisangabenüberwachung
- Waffenrecht
- Soziale Sicherung und Integration
- Schulen und Gebäudemanagement
- Vermessung und Flurneuordnung
- Veterinärwesen und Verbraucherschutz
-
Wald und Naturschutz
- Wald und Forstwirtschaft
- Naturschutz und Landschaftspflege
-
Bau, Umwelt und Gewerbeaufsicht
-
Stabsbereiche & Stabsstellen
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Geschäftsstelle Kreistag
- Gleichstellung von Frauen und Männern
- Ideen & Beschwerden
- Tourismus
- Klimaschutz
- Wirtschaftsförderung
- Stabsbereich Kommunalaufsicht
- Stabsbereich Organisation und Informationstechnik
- Stabsbereich Personal
- Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- Stabsstelle Revision und Prüfung
-
Stabsbereich Zentralstelle
- Personalvertretung
- Geschäftsstelle LEADER
- Eigenbetriebe & Partner
- Intranet
Tierkörperbeseitigung
Allgemein gilt, dass die tierseuchenrechtlichen Vorschriften zu beachten und zu befolgen sind, die durch die Bestimmungen zur Tierkörperbeseitigung ergänzt werden.
Allgemeines zur Tierkörperbeseitigung (u. a. tierische Nebenprodukte)
Verendete Tiere, Schlachtabfälle, verdorbene Lebensmittel tierischer Herkunft (Eier, Milch, Fleisch), sowie daraus zubereitete Lebensmittel müssen unschädlich beseitigt werden.
Von diesen „Materialien“ können Krankheiten übertragen werden und Giftstoffe ausgehen, die Menschen, Tiere und die Umwelt gefährden. Zum Beispiel kann es durch die Verfütterung nicht entsprechend wärmebehandelter Speiseabfälle zur Verbreitung von Tierseuchen, z. B. Schweinepest, kommen.
Tierkadaver, Schlachtabfälle und oben genannte Lebensmittel sind über den zuständigen Zweckverband mit der entsprechenden Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) zu entsorgen.
Dabei gilt es die Meldepflicht einzuhalten, sobald tierische Nebenprodukte anfallen. Im Falle, dass tierische Nebenprodukte von der TBA abgeholt werden, sind diese bis zu ihrer Abholung nach Kategorien und von anderen Abfällen getrennt, sowie vor Witterungseinflüssen geschützt aufzubewahren.
Tod von Heimtieren/ Begraben von toten Heimtieren
Tote Heimtiere müssen ordnungsgemäß entsorgt werden. Die Beseitigung kann auf verschiedene Arten erfolgen:
- • auf dem eigenen Grundstück - mindestens 50cm tief in der Erde, aber nicht im Wasserschutzgebiet und nicht in unmittelbarer Nähe zu öffentlichen Wegen und Plätzen
- • auf zugelassenen Plätzen (Tierfriedhöfe)
- • über Tierkrematorien
Wenn diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, muss der Tierkörper über eine Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) entsorgt werden.
Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim
Die Tierkörperbeseitigung im Landkreis Heidenheim erfolgt über:
Tierkörpersammelstelle Süßen
Donzdorfer Str. 72
73079 Süßen (Landkreis Göppingen)
Tel: 07162-7349
Fax: 07162-45049
Rechtsgrundlagen
- • VO (EG) Nr. 1069/2009
- • Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) Gesetz zur Durchführung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften über die Verarbeitung und Beseitigung von nicht für den menschlichen Verzehr bestimmten tierischen Nebenprodukten
- • Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV)