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Schutzgebiete
Angesichts der fortschreitenden Zersiedlung und Monotonisierung unserer Landschaft und des gravierenden Artenschwunds stellt der Biotopschutz ein Instrument von enormer Bedeutung für die Sicherung der Lebensräume von seltenen Tier- und Pflanzenarten und für den Erhalt unserer gewachsenen Kulturlandschaft dar. Ebenso gibt er dem Menschen die Möglichkeit auf Erholung im Außenbereich und Naturerleben. Im Landkreis Heidenheim gibt es 2.806 gesetzlich geschützte Biotope, 15 Naturschutzgebiete, 75 Landschaftsschutzgebiete und 386 Naturdenkmale.
Steckbriefe der verschiedenen Schutzgebietskategorien:
Naturschutzgebiete (NSG):
- • Hauptaufgabe: Biotop- und Artenschutz
- • Wertvollste Schutzgebietskategorie
- • Verschlechterungsverbot und Entwicklungsgebot
- • Der Allgemeinheit zugänglich, soweit es der Schutzzweck erlaubt
Landschaftsschutzgebiete (LSG):
- • Hauptaufgabe: Leistung und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes erhalten, Nachhaltige Nutzung, Erholung
- • Verschlechterungsverbot
- • Im Regelfall keine Einschränkung der Nutzung
Naturdenkmale (ND / FND):
- • Definition: Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis 5 ha
- • Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen
- • Wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit
- • Absolutes Veränderungsverbot
Gesetzlich geschützte Biotope (§ 32 Biotope):
- • § 30 BNatSchG, § 32 NatSchG
- • Pauschaler Schutz bestimmter Biotope (sind geschützt per Existenz), die im Bundes- und Landesrecht festgelegt werden
- • Wurden durch die Biotopkartierung erfasst
- • Verboten sind Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung führen würden
- • Auskunft bei der unteren Naturschutzbehörde
Im frei zugänglichen Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) können die Schutzgebiete und deren Hintergrundinformationen im Landkreis Heidenheim eingesehen werden.
Im Kapitel 4 des Bundesnaturschutzgesetztes (BNatSchG) befinden sich noch weitere wichtige Schutzgebietskategorien. Da diese im Landkreis Heidenheim nicht oder nur in geringem Maße ausgewiesen wurden, werden sie hier nicht näher erläutert.