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Beratung und Betreuung privater Waldeigentümer
Das Landratsamt Heidenheim steht den Eigentümern von Kleinprivatwald beratend und betreuend zur Seite, um eine sachkundige Bewirtschaftung des Waldes zu gewährleisten.
Privatwaldbesitzer können die zuständigen Forstrevierleitenden zur Beratung hinzuziehen, um ihren Wald unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen ordnungsgemäß zu bewirtschaften. Fragen zum Waldbau, zu Fördermöglichkeiten oder zur jeweils aktuellen Holzmarktlage werden gerne beantwortet, da das gemeinsame Ziel die Erhaltung und Verbesserung der Waldfunktionen ist. Deshalb ist die Beratung kostenlos.
Betreuung des Kleinprivatwaldes:
Die Betreuung des Privatwaldes durch ForstBW ist kostenpflichtig, weil sie überwiegend Maßnahmen betrifft, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen.
Die fallweise Betreuung erfolgt in Forstbetrieben bis 200 Hektar Größe und kann folgende Tätigkeiten umfassen:
1. Holzauszeichnen,
2. Organisation, Betreuung und Abrechnung von Holzerntemaßnahmen,
3. Holzaufnahme
4. haushaltstechnische Abwicklung von Gemeinschaftsverkäufen
5. Sortierung von Wertholz.
Als weitere Dienstleistungen kommen Fortbildungsmaßnahmen für die Waldbesitzer und vor allem die Abwicklung von Fördermaßnahmen nach den Förderrichtlinien des Ministeriums für ländlichen Raum und Verbraucherschutz hinzu.
Technische Hilfe
Viele Waldbesitzer sind heute nicht mehr in der Lage, ihren Wald selbst zu bewirtschaften. Hier greift die technische Hilfe. Gegen Ersatz der entstehenden Kosten vermittelt der Fachbereich Wald und Naturschutz geeignete Unternehmer, die die notwendigen Tätigkeiten übernehmen, organisiert und koordiniert z.B. waldbesitzerübergreifende Vollerntereinsätze. Somit können oft die strukturellen Nachteile des Kleinprivatwaldes, wie zum Beispiel kleinste Holzverkaufsmengen oder mangelnde Erschließung, durch den Zusammenschluss mehrerer Einzelmaßnahmen überwunden werden.