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Körperschaftswald
Forsttechnische Betriebsleitung
Im Kommunalwald wird die forsttechnische Betriebsleitung von der unteren Forstbehörde unentgeltlich ausgeübt.
Die Betriebsarbeiten werden von der unteren Forstbehörde geplant, vorbereitet und überwacht. Zudem übernimmt die untere Forstbehörde die jährliche Betriebs- und Finanzplanung sowie die mittelfristige Planung. Selbstverständlich kann die Kommune im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst über die zu treffenden Maßnahmen entscheiden.
Forstlicher Revierdienst
Der forstliche Revierdienst kann von Kommunen an die untere Forstbehörde übertragen werden. Diese handelt gemäß den Zielvorgaben der Kommunen, die jährlichen Wirtschaftspläne werden dem Gemeinderat vorgelegt und von diesem beschlossen.
Der forstliche Revierdienst im Körperschaftswald ist kostenpflichtig, weil überwiegend Maßnahmen betroffen sind, die im betrieblichen Interesse des Waldbesitzers liegen.
Der forstliche Revierdienst umfasst die verantwortliche Wahrnehmung des Betriebsvollzugs.
Hierzu zählen unter anderem folgende Tätigkeiten:
- • Mitwirkung bei lang- und mittelfristigen Planungen (zum Beispiel Forsteinrichtung, Standortskartierung, Fauna-Flora-Habitat-Managementpläne)
- • Mitwirkung bei der jährlichen Natural-, Finanz- und Arbeitsplanung auf Basis der Forsteinrichtung und der Vorgaben der forsttechnischen Betriebsleitung
- • Planung, Organisation, Anleitung und Kontrolle sämtlicher Betriebsarbeiten, einschließlich Durchführung von Hiebsvorbereitung und Holzaufnahme
- • Erstellung von Abrechnungsgrundlagen für Unternehmerleistungen
- • Ausübung des Forstschutzes
- • Führung der im Forstrevier eingesetzten Waldarbeitenden
- • Durchführung der regelmäßigen Kontrollen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- • Unterstützung im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und Waldpädagogik
Die Beförsterung der Kommunen im Landkreis Heidenheim erfolgt durch das Landratsamt Heidenheim (untere Forstbehörde) mit der Ausnahme der Stadt Heidenheim, diese hat eine eigene Forstrevierleitung.