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Reiten und Radfahren im Wald
Reiten, Radfahren, Nordic-Walking, Jogging, Langlauf, Wandern - der Wald bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten sich sportlich zu betätigen oder einfach die Natur zu genießen. Deshalb ist gegenseitiges, verantwortungsvolles Verhalten und die Einhaltung von Regeln die Voraussetzung für ein gutes Miteinander und den Schutz der Natur.
Reiten
Reiten ist im Wald laut Landeswaldgesetz nur auf Straßen und hierfür geeigneten Wegen gestattet, d.h. dass abseits von Wegen nicht geritten werden darf. Auf Fußgänger ist dabei besonders Rücksicht zu nehmen. Nicht gestattet ist das Reiten auf gekennzeichneten Wanderwegen unter drei Metern Breite und auf Fußwegen sowie Sport- und Lehrpfaden.
Für das Fahren mit Gespannen im Wald ist die Genehmigung des Waldeigentümers erforderlich.
Radfahren
Radfahren ist auf geeigneten Wegen ab zwei Metern Breite erlaubt. Auf Fußwegen, Sport- und Lehrpfaden sowie auf unbefestigten Trassen und abseits der Wege ist es aus oben genannten Gründen nicht gestattet.
Geeignete Wege sind alle dauerhaft angelegten, befestigten Wege mit erkennbarer Wegeanlage, die zumindest auch mit einem PKW befahrbar sind. Weitere gebietsweise Einschränkungen z.B. in Naturschutzgebieten, Erholungswald oder Waldschutzgebieten können per Verordnung erlassen werden.
Unter der Rubrik „Publikationen“ ist eine Broschüre zum Thema hinterlegt.
Nähere Informationen zu diesem Thema hier.